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Im deutschen Reich · 1900-02-01 · Heft 2 (Februar 1900) · p. 60

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 2 (Februar 1900)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1900-02-01
Page
60 (sequence 4)
Language
German
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60 3m deutschen Reich. fühlten sich nunmehr die ostpreußischen Landstände entbunden, welche in Königsberg sich versammelten, um dem mit großer Herzlichkeit und ungewöhnlicher Pracht empfangenen neuen Herrscher, einem alten Herkommen gemäß, zuerst den Huldigungseid zu leisten. Fast einstimmig nahmen sie den Antrag an, „den jetzigen Landesvater mit der unterthänigstcn Bitte anzugehen, die ständische Verfaffung, wie sie in der Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volkes vom 22. Mai 1815 und demnächst besonders für das Königreich Preußen vom 1. Juli 1823 zugesagt sei, allergnädigst anzuerkennen und zu bestätigen." Friedrich Wilhelm I V. wies das Gesuch, wenn auch in verbindlichster Form, ab. Da ward zu Anfang des nächsten Jahres (1841) aller Orten zugleich, in Berlin mit gutem Vorbedacht zuletzt, eine nur wenige Blätter umfassende Broschüre vertheilt, welche den Titel führte: „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen." An den Huldigung« - Landtag anknüpfend, fragte der Verfasser: „Was wünschten die Stände? — Was berechtigt sie? — Welcher Bescheid ward ihnen? — Was bleibt ihnen zu thun übrig?" — Auf diese letzte Frage antwortete der ungenannte Verfasser: „Das, was sie bisher als Gunst erbaten, nunmehr als erwiesenes Recht in Anspruch zu nehmen." In ruhigem Tone gehalten, war die Sprache der kleinen Schrift so einfach und eindringlich, die historische und juridische Durchführung so klar, daß sie jeder verstehen mußte und auch verstand. Ihre Wirkung war eine ganz ungeheure. Kaum erschienen, wurde sie konsisziert und von dem Bundestage mit wunderbarer Schnelligkeit verboten. Gegen dieser Verbot rief der Verfasser den.Schutz der Königs an und unterschrieb sich, indem er ein Exemplar der Broschüre einreichte: „Dr. Johann Jacoby, Arzt in Königsberg." Jetzt wurde die Anklage erhoben, welche den Verfasser des Hochverraths, der Majestätsbeleidigung und des frechen und unehrerbietigen Tadels der Landesgesetze bezichtigte. Daü damalige Verfahren war schriftlich, und diesem Umstande verdanken wir es, daß die meisterhaften Vertheidigungöschriften Jacoby'S, denen von den Juristen die höchste Anerkennung zu Theil wurde, der Nachwelt erhalten geblieben sind. Wir erfahren daraus, daß man Jacoby auch wegen der Verbreitung der „Vier Fragen"

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