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Im deutschen Reich · 1900-01-01 · Heft 1 (Januar 1900) · p. 52

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 1 (Januar 1900)
Article
Dr. G. Stille [Rezension]
Date
1900-01-01
Page
52 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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52 3m deutschen Reich. eignet, der Berliner jüdischen Gemeinde zu sagen, was ihre Pflicht ist? Auf ihn hat sie nur gewartet, nun kann er abwarten, ob die jüdische Gemeinde in Berlin thun wird, was er will. Während der Verfasser die Verhandlungen in den Stadtverordneten-Dersammlungen und die Maßnahmen des Magistrats in der gewohnten Weise behandelt und beiden Körperschaften Liebenswürdigkeiten in seiner Weise sagt, spricht er Beschuldigungen gegen jüdische Lehrkräfte aus, die einer kurzen Zurückweisung bedürfen. S. 24 berichtet der Verfasser nach dem „Volk", „daß 1897 die Aufsichtsbehörde besohlen habe, daß die jüdischen Lehrerinnen vorwiegend mit den Dingen beschäftigt werden sollen, wozu ( l) sie angestellt werden;" doch hätten diese sich nicht daran gekehrt, da ja ihre Glaubensgenossen die Aufgabe hatten, die städtischen Körperschaften zur Deckung für den jüdischen Widerstand in den Vordergrund zu treiben. Wir glauben gern, daß das „Volk" solche Verdächtigungen verbreitet, anders können wir diese Ausstreuungen nicht bezeichnen, und daß Herr Stille bei seiner Unbefangenheit die Quelle für lauter hält und gern auS ihr schöpft. Aber gegen wen richten sich diese Angriffe, gegen die Lehrerinnen, die nur ausführen, was ihnen von ihren mittelbaren und unmittelbaren Vorgesetzten aufgetragen wird? Oder wen will das „Volk" und Herr Stille glauben machen, eS sei an einer öffentlichen Schule Berlins möglich, daß Lehrkräfte etwas anderes thun als das, was Lehrplan und Stundenplan ihnen vorschreibt? Und wenn da- Unglaubliche möglich gemacht werden sollte — das kann sich nur die Phantasie deS VerfafferS ausmalen — trifft da nicht die Schuld allein diejenigen, welchen die Leitung und Beaufsichtigung übertragen ist? Aber nein, in den Schulen ist nicht verbrochen und kann nicht verbrochen sein, was das „Volk" und Herr Stille ihnen andichten; das Unrecht ist aus Seiten des Klägers, nicht der Angeklagten. Wie müßte man die so verunglimpften jüdischen Lehrerinnen bezeichnen, wenn der Verfaffer gewiffe Schulvorsteherinnen „wehrlose, beschimpfte Damen" nennen zu dürfen glaubt? Für das Verfahren der Ankläger aber findet sich ein bezeichnender Ausdruck wohl nur in dem Wortschätze antisemitischer Schriftsteller. Eine ähnliche Verwirrung hat in dem Haupte des Herrn Stille die Meinung deS Stadtverordneten Dr. Preuß angerichtet, der Magistrat hatte ein Reskript des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiumnicht ausführen und offen und ehrlich den Gehorsam verweigern sollen. Wir sind nicht der Meinung, daß der Vorschlag des Herrn Dr. Preuß an das erstrebte Ziel geführt hätte, aber wir verwahren uns gegen die Unterstellung des VerfafferS (S. 29), daß eS echt jüdisch sei, den

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