Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1900)
- Article
- Dr. G. Stille [Rezension]
- Date
- 1900-01-01
- Page
- 49 (sequence 2)
- Language
- German
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Bücherschau. 49 sieht der Verfasser eine Verletzung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 und eine Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen, durch den Landtag zu vollziehenden Bewilligung des Etats. Kein Wunder, denn er interpretiert § 62 des Gesetzes dahin, daß die Synagogen-Gemeinde die Kosten des Religionsunterrichts zu tragen habe und der Minister mit einer Geldunterstirtzung „ihr die Last abnehme". Von dem Artikel 24 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 liest er nur den ersten Absatz,- den zweiten aber: „Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften", hat er aus seinem politischen Katechismus gestrichen und bildet sich ein, daß die Juden „für den jüdischen Religionsunterricht eine bevorrechtigte Stellung fordern und ihn jeder (!) Einwirkung der staatlichen Aufsichtsorgane entziehen wollen" (S. 10). Welche Vorstellung wohl der Verfaffer von dem festgefügten Organismus der Schule und ihrer Beaufsichtigung durch die Behörde haben mag. Sicherlich keine beneidens- und erstrebenswerte! Damit, daß die Juden „ihrer Religion zunächst in den Schulen zur Gleichberechtigung verhelfen" wollen, glaubt der Verfaffer offenbar zu seinem Schlachtruf noch nicht genügende Veranlaffung zu haben, er will auch beweisen, e3 handle sich „ganz allgemein um die Verdrängung, des deutschen Geistes durch den jüdischen aus unserer Schule" (S. 11). Der Verfaffer erkennt dieses Gespenst in dem „Ansturm auf die judenreinen Mädchenschulen" und hechelt in dem zweiten Theile seiner Schrift, so gut oder so schlecht eS seine Logik gestattet, die Verhandlungen in der Berliner Stadtverordneten-Versammlung über den bekannten Antrag Friedemann durch. Der Weisheit letzter Schluß ist bei dem Verfaffer: Die Juden wollen sich ihre staatsbürgerlichen Rechte und ihre Religion nicht verkümmern lassen, also sind sie Beherrscher der Reichshauptstadt; und die Juden sind Beherrscher der Reichshauptstadt, also wollen sie sich jene Rechte und ihre Religion nicht verkümmern lassen. Diese Sätze werden einige Seiten hindurch bald in dieser, bald in jener Form variiert und mit mehr oder weniger starken Unhöflichkeiten, wie sie in jeder antisemitischen Radauversammlung laut werden, verbrämt. Mer was sind das auch für Menschen, diese Juden. In ihrer Verstocktheit wollen sie Erklärungen deS Herrn Stille und seiner Genossen (Dergl. S. 12) nicht als Beweise ansehen. Und wenn der Verfasser einmal den Anlauf nimmt, einen Beweis zu führen und nach den angeführten Worten fortfährt: „Dies Benehmen der Juden nimmt unS.nicht wunder", da freuen sie sich über die Unbefangenheit des Verfassers, der auf die Historiker im „Antisemitischen Jahrbuch" verweist, obwohl er auf S. 5 die Hoffnung ausspricht, 4