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Im deutschen Reich · 1900-01-01 · Heft 1 (Januar 1900) · p. 15

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 1 (Januar 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-01-01
Page
15 (sequence 3)
Language
German
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Umschau. lö ihrer Abonnements-Einladung versichert, sie sei „die einzige Tageszeitung der Reichshauptstadt, die unerschrocken für deutsches Wesen und deutsche Art, für das Wohlergehen und Gedeihen des Deutschthums kämpft". Das Blatt, welches vorgiebt, „dem Wohle der Gesammtheit des deutschen Volkes zu dienen", übernimmt aber nicht nur Sedlatzek's Kundschaft, sondern sucht auch die Hinterlaffenschast Ahlwardt'L zu erlangen, der sich dem Vernehmen nach kampfesmüde zurückzieht. Dies geht aus folgenden Notizen hervor, die völlig im Stile des von der Bildfläche verschwundenen Ahlwardt-BlaLLes, „Das deutsche Schwert", abgefaßt sind: „Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich wieder einmal in der Fabrik von Ludwig Löwe u. Co. rc. rc." „Die Abnutzung der Gewehre 88 geht doppelt so schnell vor sich, wie bei den Gewehren ftüherer Muster; die bisherigen Waffen-Jnstandhaltungsgelder für Infanterie — für den Kopf und Jahr 1,32 Mk. — entsprechen daher nicht mehr dem Bedürfnisse; die Militärverwaltung hat deshalb 1,68 Mk. für Kopf und Jahr in Ansatz gebracht. Es mag daran erinnert werden, daß eS sich hierbei um die Gewehre handelt, wegen deren der Ahlwardt'sche „Judenflintenprozeß" geführt wurde." Nachdem die „Staatsbürger-Ztg" auf diesem Standpunkt angelangt war» erschien es kaum noch geboten, wegen ihrer Ausschreitungen Strafanträge zu stellen, vielmehr ließ sich erwarten, daß die Kgl. Staatsanwaltschaft von selbst Anklage erheben würde, wenn das angeblich „der Gesammtheit des deutschen Volkes" dienende Blatt in den Aufreizungen gegen einen großen Bruchtheil dieses Volkes das Maß deS im politischen Kampfe Erlaubten überschreiten würde. Daß die Königliche Staatsanwaltschaft zu Berlin sowohl gegen den Grafen Pückler wegen seiner am 5. August v. I. in Berlin gehaltenen aufreizenden Rede als auch gegen die Redaktion der „Staatsbürger-Zeitung" wegen Verbreitung dieser Hetzrede ganz von selbst vorging, bezeichnet immerhin eine Besserung der Verhältnisse gegen früher, wo der § 130 des Strafgesetzbuches den Judenfeinden wenig Furcht einflößte. Diese Wendung verliert dadurch nicht an Werth, daß ein freisprechendes Urtheil beide Angeklagten von einer Geldstrafe verschont ließ, welche dem begüterten Grafen nur zu einem nicht sehr kostspieligen Märtyrerthum verholfen hätte. Daß es Graf Pückler mit seiner Frömmigkeit und seinen Kavaliers-Begriffen vereinbar hielt, nach dem, w a s er gesagt und w i e er es gesagt hatte, vor Gericht zu versichern, daß eS ihm ferngelegen habe, zu Gewaltthätigkeiten aufzufordern, ist ebenso bemerkenswerth wie die Behauptung deS Der-

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