Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1899)
- Article
- Sonst und jetzt
- Date
- 1899-12-01
- Page
- 649 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316650-2316662-2325092--06096-2325187- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
=»üTrfrTnrtr^^r haltenen Damen entschuldigte, noch in welcher Weise er für sein ungehöriges Betragen von der Oberpostdirektion zur Rechenschaft gezogen wurde. Was diesem scheinbar unbedeutenden Vorfall eine größere Bedeutung verleiht, ist die bedauerliche Wahrnehmung, daß sich in ihm diejenige Gesinnung wiederspiegelt, die leider in Heffen bei vielen Beamten gegenüber den Juden herrscht. Es ist zur Genüge bekannt, daß vielfach von Beamten den Antisemiten Heeresfolge geleistet wird. Der hessische Volkscharakter ist nicht entfernt so judenfeindlich, wie er wohl anderwärts allgemein beurtheilt wird. Den Beweis dafür hat der ganz erhebliche Rückgang der antisemitischen Stimmen bei der letzten Reichstagswahl geliefert. Nur einige wenige Bezirke halten noch heute zur Fahne des Antisemitismus. Was wohl der Grund sein mag, daß gerade in den Kreisen der, Beamten solche antisemitische Gesinnungen vorhanden sind? Nun, wer die Verhandlungen, die vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts in der Beleidigungsklage des hessischen Justizministers gegen die „Frankfurter Zeitung" mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, der wird den Grund unschwer errathen. Der Herr Justizminister Dittmar ist nach seiner eigenen damaligen zeugeneidlichen Aussage kein Antisemit, aber er glaubt, daß Hessen um sein judenfreies Richterthum beneidet werden dürfe. Wer giebt des Räthsels Lösung? Jüdische Richter werden nicht angestellt, erstens, weil überhaupt niemand ein Anrecht auf Anstellung hat, zweitens, weil es ein Jude insbesondere nicht hat, denn — man achte darauf — das Ministerium kann nur „geeignete" Herren anstellen; Juden waren aber trotz tadelloser Personalien nicht geeignet, weil sie eigentümlicher Weise immer gerade nur für Stellen in angeblich antisemitischen Bezirken in Frage kamen, wo eben Juden etwa nicht wegen ihres Bekenntnisses, — denn das wäre ja verfassungswidrig, — sondern wegen „antisemitischer Bevölkerung" nicht geeignet sind; in einem Orte sogar wegen des dort stehenden Offizierkorps! Wir überlasten es dem Herrn Justizminister selbst, sich aus diesem Labyrinth von Widersprüchen herauszufinden, aber das wird er wohl zugeben müffen, daß seine Ansichten gerade nicht dazu beigetragen haben, den Antisemitismus aus Hesten zu verbannen! — Wie wohlthuend und angenehm unterscheidet sich davon das Verhalten der Negierung des Jahres 1819. Als zu dieser