Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1899)
- Article
- Sonst und jetzt
- Date
- 1899-12-01
- Page
- 650 (sequence 3)
- Language
- German
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"BW7 'Jur otuqajen -cwmf. Zeit die — staatsmännisch so bezeichneten — „polizeiwidrigen Angriffe gegen die Juden" stattfanden und ihnen von allen Seiten das fürchterliche „Hepp, Hepp" entgegentönte, hat die damalige hessische Regierung folgenden Erlaß veröffentlicht: „Eine schmerzliche Erfahrung hat gelehrt, daß die unwürdigen und strafbaren Unternehmungen, welche sich der Pöbel in einem deutschen Orte gegen die Rechtssicherheit der Israeliten erlaubt hat, als ein ansteckendes Beispiel auch auf andere deutsche Orte zu wirken vermochten, so wenig man auch dieses in einem Zeitalter hätte erwarten sollen, in welchem man mit Aufklärung so gerne zu prunken pflegt. In dem Umfange des GroßherzogthumS haben zwar bisher nur wenige und unbedeutende Unordnungen dieser Art stattgefunden, und bei den stattgefundenen hat man die angenehme Bemerkung zu machen Gelegenheit gehabt, daß kein solider, rechtlicher Bürger und kein achtbarer Familienvater Antheil genommen hat. Es bleibt aber immer heilige Pflicht der höchsten Staatsregierung, durch kräftige Maßregeln dem ferneren Entstehen aller solcher Unordnungen vorzubeugen und dadurch den Schutz der Rechte zu bewähren, auf welchen jeder Angehörige des Staates, ohne Unterschied der Religion und des Standes, gleichen Anspruch hat. Aus dieser Rücksicht haben Se. König!. Hoheit der Großherzog, gnädigst zu verordnen geruht, daß in Zukunft für jeden Schaden, welcher den Israeliten bei Zusammenrottungen und Aufläufen zugefügt werden würde, die Gemeinden, — vorbehaltlich ihres Rückgriffes gegen die Schuldigen — verantwortlich sein sollen. Indem man diese allerhöchste Entschließung hierdurch zur Kenntniß des Publikums bringt, bemerkt man zugleich, daß man auch ferner darauf vorzüglich rechne, daß die Familienväter sortfahren werden, ihre Hausangehörigen, Kinder, Untergebene und Dienstboten auf das Unvernünftige und Verächtliche solcher Aus-