Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1899)
- Article
- Die Anstellung jüdischer Richter im Großherzogthum Hessen
- Date
- 1899-12-01
- Page
- 638 (sequence 4)
- Language
- German
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638 Im deutschen Reich. besseren Einsicht auch gegen die Stimmung der Bevölkerung Anerkennung zu verschaffen. Hält der Staat die antisemitische Bewegung für unberechtigt, so muß er einen an sich geeigneten Richter erst recht in einer Gegend mit antisemitisch gesinnter Bevölkerung anstellen, weil er dadurch in deutlichster Weise zu erkennm giebt, daß er jene Bewegung verurtheile und gewillt sei, sie zu bekämpfen. So haben die Aufgabe des Staates wenigstens die Männer aufgefaßt, welchen der Augenblickserfolg gleichgültig war, die aber dafür die ethische Wirksamkeit des Staates hoch veranschlagten. Herr Dittmar hat sich darauf berufen, daß grundsätzlich die Juden in Hessen nicht vom Richteramt ausgeschlossen seien; allein was will das bedeuten gegenüber der Thatsache, daß noch niemals ein Jude im hessischen Justizdienst angestellt wurde? Was nützt die Wahrung des Grundsatzes in theoretischer Form, wenn die praktische Rechtsübung damit nicht in Einklang steht? Herr Dittmar hat sich dagegen verwahrt, Antisemit zu sein, andererseits doch zugeben müssen, die ihm zugeschriebene Aeußerung, daß andere Staaten Hessen um sein jndensreies Richterthum beneideten, außeramtlich dem Sinne nach gethan zu haben. Nun sollte es allerdings ganz gleichgiltig sein, ob Herr Dittmar als Privatmann antisemitische Gesinnungen hat oder nicht, aber leider beweist diese Aeußerung in Verbindung mit der thatsächlichen Amtsleitung klar, wessen sich die hessischen Juden von diesem Minister zu versehen haben, welcher auf die oberste Stelle der Justizverwaltung berufen, nach Grundsätzen regiert, deren Anhänger in der Theorie zu sein er verneint. Hält Herr Dittmar die jüdischen Richter in Preußen, Bayern und Baden für minderwerthig, weil er glaubt, daß diese Staaten mit Neid auf den Jdealstaat Hessen- Darmstadt blicken? Meint er vielleicht, daß man es in Preußen zu bereuen habe, daß über 180 Juden — wir hoffen, daß Herr Dittmar darüber nicht erschrickt — im Richterdienste angestellt find. Von einem „Beneiden" könnte doch nur unter dieser Voraussetzung gesprochen werden. Nunmehr wird aber doch ein so scharfsinniger Jurist wie Minister Dittmar, nach allem, was bisher bekannt ist, nicht behaupten können noch wollen, daß die jüdischen Richter in den anderen Bundesstaaten in Ansehung praktischer Tüchtigkeit oder wissenschaftlichen Eifers oder endlich bezüglich der Charakterstärke hinter ihren christlichen Amtsgenossen zurückstehen.