Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 612 (sequence 7)
- Language
- German
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612 3m deutschen Reich. die Sistierung Neumann's, den er wegen Beleidigung anzeigen wolle. Obgleich der Schutzmann erwiderte, daß er die Personalien des Neumann genau kenne, eine Sistierung demnach überflüssig sei, beharrte der Angeklagte auf seinem Verlangen, sodaß der Beamte, schon um einer Ausdehnung des Auflaufs vorzubeugen, die Sistierung vornahm. Doller mußte ebenfalls mit zur Wache, er ging zwei Schritte hinter dem Sistierten, der den Schutzmann zur Seite hatte. Plötzlich erhielt Neumann von dem Angeklagten mehrere heftige Stöße mit der Krücke des Regenschirms in's Genick. Der Angeklagte ergriff darauf die Flucht, der Schutzmann holte ihn aber ein und brachte ihn zurück. Auf dem Flur des Polizeireviers angekommen, ergriff Doller noch einmal die Flucht; diesmal gelang es erst auf dem Werderschen Markt seiner habhaft zu werden. Anstatt vor der Berufungsinstanz zuzugeben, daß er sich in Erregung über die ihm zugefügte Beleidigung zu weit habe Hinreißen lassen, behauptete der Angeklagte, daß er sich im Zustand der Nothwehr befunden habe. Er habe auch keineswegs fliehen, sondern sich nur so schnell wie möglich nach dem Alexanderplatz zum Polizeipräsidium begeben wollen. Der Vertheidiger bedauerte, daß der Angeklagte sich durch solche Ausflüchte zu retten suchte. Er wies darauf hin, daß nicht blos Juden sich durch das Geschäftsgebahren des Händlers Reumann beleidigt fühlen könnten, und hielt die unerlaubte That des Angeklagten mit einer Geldstrafe von 30 Mk. hinreichend gesühnt. Der Staatsanwalt trat dem Vertheidiger im wesentlichen bei, meinte aber doch, daß eine Geldstrafe von hundert Mark am Platze sei. Der Gerichtshof verwarf das erste Urtheil und erkannte auf eine Geldstrafe von 140 Mk. Anknüpfend an frühere Mittheilungen betreffend die Arbeiten der „Kommission zur Bekämpfung der Manderbettelei" sind wir heute in der Lage, über wichtige Fortschritte zu berichten. Es ist gelungen,' die vom Herrn Oberamtmann Ludwig I. Meyer an die schenkungsweise Ueberlassung eines Terrains von ca. 5 Morgen in Weißensee bei Berlin geknüpfte Bedingung zu erfüllen, die dahin ging, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindebund die Mittel zur Errichtung der nöthigen Baulichkeiten und Betriebsmaschinen beschaffen möge. In einer der höchsten Anerkennung und des lebhaftesten Dankes würdigen Weise hat der Verwaltungsrath der „Jewish Colonization Association“ (Baron Hirsch'sche Stiftung) dem Gesuche der erwähnten Kommission entsprochen und dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde hundertfünfzigtausend Mark zum Bau und zur Einrichtung zur Verfügung gestellt. In seiner Sitzung vom 24. v. Mts. hat der Aus-