Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 611 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 611 wird sie ob dieses Pechs bedauern, aber die logische Folgerung muß sie ziehen". Unter der Überschrift „Unlauterer Wettbewerb?" veröffentlichten die „Deutsch-Sozialen Blätter" Liebermann'S am 19. Oktober verschiedene im Grunde ziemlich geringfügig« Klagen eines in „Frau Prediger Mendrzyks Hotel" in Berlin abgestiegenen Herrn. Die Notiz schloß mit den Worten: „Eben in die Heimath zurückgekehrt, liest er zu seiner nicht geringen Verwunderung in der „Tägl. Rundschau", die Frau Pfarrer bez. Prediger Mendrzyk sei die Wittwe eines ..-..Rabbiners. Da hört denn doch Verschiedenes'auf. Und die Staatsanwaltschaft sollte sich die Frage vörlegen, ob nicht die Frau Mendrzyk auf Grund des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb zu bestrafen ist." — Drei Tage später fand sich in der „Tägl. Rundschau" folgende Briefkasten-Notiz: „Pastor St., Dr. C., Pastor in B. Auf Grund einiger Zuschriften von Geistlichen aus unserem Leserkreise hatten wir im Briefkasten der Nummern 243 und 244 gesagt, daß die Prediger-Wittwe L. Mendrzyk, die in Berlin, Mittelstraße 57/58, ein Hotel besitzt, das wir früher mehrfach empfohlen haben, Wittwe eines Rabbiners sei.' Das ist jedoch nicht der Fall; denn wie wir uns aus der Bestallungsurkunde ihres verstorbenen Mannes überzeugen konnten, war dieser ehemals evangelischer Pfarrer in Kobulten bei Ortelsburg in Ostpreußen." — Am 26. Oktober bequemten sich dann die „Deutsch-Sozialen Blätter" zu folgender Berichtigung: „Frau Mendrzyk, die in Berlin ein Hotel besitzt, sollte, wie die „Tägl. Rundschau" wiederholt angab, die Wittwe eines Rabbiners und nicht eines evangelischen Geistlichen sein. Die „Tägl. Rundschau" theilt jetzt mit, daß das ein Jrrthum sei; der Mann der Frau Mendrzyk sei evangelischer Pfarrer in Kobulten in Ostpreußen gewesen. Da die falsche Angabe auch in unser Blatt übergegangen ist,, geben wir hiermit auch der Richtigstellung Raum." Vor der Berufungsstrafkammer des Berliner Landgerichts I stand am 8. November der Kaufmann Jacob Doller, der vom Schöffengericht wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Wochen Gefängniß verurtheilt worden war und hiergegen Einspruch erhoben hatte. Am Nachmittag des 21. Februar ging der Drückschriftenhändler Neumann an der belebtesten Stelle der Friedrichstraße auf und ab, den Passanten antisemitische Druckschriften entgegenhaltend und dabei ausrufend: „Anarchisten, Juden und Sozialdemokraten! Rezept gegen freche Juden!" Der Angeklagte nahm als Jude hieran Aergerniß, er wandte sich an einen Schutzmann und forderte von ihm 41*