Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 600 (sequence 6)
- Language
- German
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600 Im deutschen Reich. Auffassung die Schulverwaltung die Pflicht, diese Gesinnung schon in die jugendlichen Gemüther zu verpflanzen und alles zu beseitigen, was dm konfessionellen Frieden stören könnte." ' Er warnte aber davor, undurchführbare Forderungen zu stellen und dadurch die Selbstverwaltung auf dem Schulgebiete zu gefährden. Darauf wurde der Antrag Preuß, die Stadtverordneten-Versammlung wolle über die Unterzeichnung des Protokolls seitens des Magistrats ihr Bedauern aussprechen, abgelehnt und mit 70 gegen 17' Stimmen nachstehende Resolution angenommen: „Die Versammlung nimmt Kenntniß von der Vorlage des Magistrats und erklärt sich mit der Stellung des Magistrats, welche er in seinem Schreiben an das Provinzialschulkollegium vom 5. September er. eingenommen hat, einverstanden. Sie spricht die bestimmte Erwartung aus, daß der Magistrat bemüht sein werde, den simultanen Charakter unserer Gemeindeschulen und nach dem Grundsätze der Gleichberechtigung die Interessen aller Lehrkräfte, mithin auch der jüdischen, zu wahren." Im Verlaufe der vorausgegangenen Debatte hatte der Stadtverordnete Dr. Preuß in seine Rede zwei Citate eingeflochten, von welchen die Stadtverordneten Dr. Gerstenberg und Dr. Schwalbe sofort sagten, daß sie geeignet seien, verletzend zu wirken. Die Absicht, damit irgend jemand zu verletzen, hat Dr. Preuß sofort in Abrede gestellt und nachdem in der „Provinzial-Synode" wegen seiner mindestens unbedachten Aeußerung „Klage vor Gott und dem ganzen Lande" erhoben und ihm der Vorwurf gemacht worden war, heilige Dinge in den Staub gezogen zu haben, in einer Zuschrift an die „Voss. Ztg." u. a. Folgendes erklärt: „Wenn sich zur kürzen Kennzeichnung einer Stimmung oder eines Gedankens Dichterworte oder Sprüche auf die Lippen drängen, so liegt doch dabei nichts ferner als die Absicht, diese Worte verhöhnen zu wollen. Uebrigens vergißt man bei der Beschuldigung, daß ich das christliche Gefühl habe verletzen wollen, völlig, daß es sich bei der zweiten Stelle um einen ursprünglich jüdischen Spruch handelt. Mir gilt das durchaus gleich; denn mit Absicht werde ich niemals weder Christen noch Juden noch sonst jemanden in seinen Empfindungen kränken. Nach meiner Meinung konnten das logischerweise auch die beschuldigten Stellen in ihrem Zusammenhänge nicht thun. Aber die Empfindung gehorcht freilich nicht lediglich logischen Erwägungen. Wenn daher trotz alledem wahres Gefühl an jenen Worten Anstoß genommen hat, so erkläre ich unbedenklich und offen, daß ich diese durchaus nicht beabsichtigte Verletzung ehrlich und aufrichtig bedauere. Das habe ich aber sofort bei dem ersten Hinweis auf die Möglichkeit der Mißdeutung gethan,