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Im deutschen Reich · 1899-11-01 · Heft 11 (November 1899) · p. 591

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 11 (November 1899)
Article
Zwei gutachtliche Aeußerungen
Date
1899-11-01
Page
591 (sequence 8)
Language
German
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Zwei gutachtliche Aeußerungen. 591 rrichischm Richterstandes und der Juristen werden hoffentlich diejenigen vertheidigen, welche die Sache in erster Linie angeht. Ich werde nicht schildern, wie die Polnaer Affäre mich berührt hat, wie mich ihre Besprechung in unserer Oeffentlichkeit bis in die Seele getroffen hat — es liegt so viel Widersinniges, Undankbares, leidenschaftlich UebereilteS, ja geradezu Unmenschliches und Grausames darin — eine solche Erscheinung läßt sich nur mit der nervösen Ueberreiztheit und dem abnormalen Zustande des czechischen und österreichischen Lebens überhaupt erklären. Für diejenigen, welche diesen Stand der Dinge einigermaßen aufmerksam beobachten, ist der Polnaer Prozeß ein blutiges Memento". Der Verfaffer sucht zunächst den Beweis zu erbringen, daß der Mord nicht im Brezina-Walde verübt worden ist, sondern wo anders, und zwar am wahrscheinlichsten in einem bewohnten Gebäude und zu einer Zeit, wo Agnes Hruza ausgezogen war. Die Leiche wurde nach der Ansicht des Prof. Dr. Masaryk zu dem Orte, wo sie gefunden wurde, entweder getragen oder überführt. Wurde sie getragen, dann wahrscheinlich auf der Schulter, wobei der Bequemlichkeit wegen die Füße der Leiche von einer Hand des Trägers über die Schulter hinweg gehalten wurden. Auf diese Weise erklärt sich der Verfaffer, daß die Unterschenkel der Füße der Leiche, als man diese fand, in die Höhe ragten. Mit einem starken Spagate, den der Träger der Leiche um den Hals gab, dürfte er Hals und Körper des Gleichgewichtes wegm gehalten haben. Die Leiche konnte aber auch zum Beispiel auf einem Schubkarren überführt worden sein, und da konnten, damit die ganze Länge des Körpers nicht hinderlich sei, die Füße scharf nach hinten umgebogen worden sein. In dem einen wie in dem anderen Falle wurde wohl die Leiche in einen Sack eingehüllt; dadurch würde' sich der scharfe Winkel, den die nach hinten gebogenen Unterschenkel aufweisen, sehr leicht erklären lassen. Bei der Uebertragung oder Ueberführung der Leiche hat es sich für die Mörder darum gehandelt, daß die Leiche möglichst wenig blute, und damit ist der Schlüssel zum Verständniß dessen gegeben, was man an der Leiche fand. Aus der Beschreibung der Strangulationsfurche gehe hervor, daß Agnes Hruza nicht mit einem Spagate erdrosselt wurde, weil sonst die Strangulationsfurche am ganzen Halse, also auch auf der linken Seite des Halses, hätte

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