Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- Zwei gutachtliche Aeußerungen
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 590 (sequence 7)
- Language
- German
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590 3m deutschen Reich. der Blutkörperchen zu schließen, daß Menschenblut vorliegt, und kein anderes Säugethierblut. Eine vor kurzem in meinem Institut gefertigte Arbeit von Dr. C. D ä u b l e r, welche demnächst — im Oktoberhest der Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin — erscheint, zeigt, entgegen früheren Angaben, daß doch auch die Blutkörperchen der Säugethiere (Hund, Kaninchen und Meerschweinchen wurden untersucht) eine solche Größe haben können, wie man sie vielfach als charakteristisch für Menschenblut angesehen hat; daß auch hier Durchmesser von mehr als 7 Mikro vorkamen, so daß selbst unter der Annahme einer stattgehabten Schrumpfung bei der Eintrocknung die gefundene Größe nicht gegen Thierblut spricht und nicht für Menschenblut beweisend ist. Berlin, den 3. August 1899. Straßmann. Einen weiteren Beitrag für die Nothwendigkeit der Revision des polnaer Prozesses liefert der bekannte czechischeSozialpolitiker, Professor Dr. Mafaryk, der eine Broschüre in czechischer Sprache erscheinen ließ, in welcher er, ohne das Urtheil zu berühren, den Prozeß gegen Hilsner einer klaren Analyse unterzieht. Als Material haben ihm das stenographische Protokoll des Prozesses, die über diesen Prozeß von dem Redakteur der „Katolicke Listy" Herrn Gustav Tonzil herausgegebene, mit Illustrationen versehene Broschüre, die Abschrift des Obduktionsprotokolles und die Abschrift des Gutachtens der beiden Prager Gerichtsärzte, Prof. Dr. Reinsberg und Dozent Dr. Slavik, gedient. Der Verfasser leitet seine Broschüre mit folgenden Worten ein: „Durch die Analystrung des Polnaer Prozesses will ich, soweit es in meinen Kräften steht, die Schande gutmachen, die uns unsere Journalistik bereitet hat, welche uns durch lügenhafte und hetzerische Schilderungen eine czechische und österreichische Drcyfusiade bereitet hat, wie sie der öffentliche Ankläger im Polnaer Prozesse selbst ganz richtig genannt hat. Der Leser wird sich überzeugen, daß thatsächlich der ganze Polnaer Prozeß unter antisemitischem Drucke und unter dem. Aberglauben vom Ritualmorde durchgeführt worden ist. Die Ehre.des czechische« und öfter-