Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- Zwei gutachtliche Aeußerungen
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 589 (sequence 6)
- Language
- German
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Zwei gutachtliche Aeußerungen. 68S Häminprobe nachzuweisen war, müssen entschieden auffallen; war ersteres der Fall, so sollte man annehmen, daß auch letzteres möglich war. Die im Gutachten gegebene Erklärung, das Blut sei mit Wasser gewaschen worden, kann nicht genügen; Wassereinwirkung gehört nicht zu den Schädlichkeiten, von denen bekannt ist, daß sie die Bildung der Häminkrystalle verhindern, während sie erfahrungsgemäß gerade im Gegentheil die Blutkörperchen zerstören können; siedendes Wasser erschwert allerdings die Lösung des Blutfarbstoffs und somit den spektroskopischen Nachweis, immerhin wäre aber doch anzunehmen, daß durch längere Einwirkung von Cyankali eine Lösung ermöglicht würde. Meines Erachtens ist zweierlei denkbar: entweder der Fleck ist wirklich Blut gewesen, und die spektroskopische Untersuchung ist wegen Mängel der Methode mißlungen. Es erscheint mir in dieser Beziehung bemerkenswerth. daß der Sachverständige nicht die Herstellung des Hämatoporphyrinfpektrums versucht hat, das wir in neuerer Zeit mit Vorliebe dort anwenden, wo der anderweitige spektroskopische Nachweis des Blutfarbstoffs wegen Hochgradiger Veränderung desselben mißlingt. Auf Mängel der Methodik läßt — wenn nicht etwa ein Uebersetzungsfehler vorliegt — der Satz II des Befundes schließen, wonach es mit Cyankalieinwirkung nicht gelungen ist, das Spektrum des Oxyhämoglobin zu erzielen. Das ist noch nie gelungen. Blut in Cyankali gelöst, giebt nämlich garnicht das Spektrum des Oxyhämoglobin, sondern das — ganz andere — des Hämatin. Dieses ist mitunter so undeutlich, daß es erst nach seiner Umwandlung in Hämochromogen durch Zusatz reduzierender Substanzen erkennbar wird; ob ein solcher Zusatz hier stattgefunden hat, ist aber nicht angegeben. Oder aber, der Fleck ist kein Blut. Es ist von mehreren Seiten darauf hingewiesen worden, daß mitunter andere Gebilde, wie Pilzsporen, Blutkörperchen ähnlich sein und mit ihnen verwechselt werden können. Ich kann natürlich nicht behaupten, daß hier derartiges wirklich geschehen ist; ob es der Fall ist, oder ob es sich nicht doch um Blut gehandelt hat, würde natürlich nur auf Grund einer Nachprüfung der Stoffe, bezw. Präparate zu entscheiden sein. Ist der Fleck Blut, so halte ich es doch nicht für zulässig, auch nur mit größter Wahrscheinlichkeit aus dem Durchmesser