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Im deutschen Reich · 1899-11-01 · Heft 11 (November 1899) · p. 588

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 11 (November 1899)
Article
Zwei gutachtliche Aeußerungen
Date
1899-11-01
Page
588 (sequence 5)
Language
German
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588 Im deutschen Reick. es genügen anzugeben, daß die Untersuchungsmethode, resp. die Richtung der Untersuchung eine ganz unzulängliche darstellte. Wenn in dem Objekte Blut vorhanden war, so mußte es sich nach der Braunfärbung der Cyankaliumlösung leicht Nachweisen lassen. Gelang dieser Nachweis nicht, dann rührte die Braunfärbung entweder von irgend welchem anderen Material her, oder das Unvermögen des Spektralanalytikers konnte sie nicht mit Blut in Zusammenhang bringen. WederHämochromogen noch Hämatoporphyrin ist von dm Begutachtern aus den angeblichen Blutflecken zu erzeugen versucht worden. Die Umwandlung von Hämoglobin in Hämatin und Hämochrogomen läßt sich unschwer vollziehen, und das letztere gestattet, wie schon vor langer Zeit erwiesen wurde, *) einen spektroskopischen Nachweis, der sehr viel schärfer und in sehr viel größerer Verdünnung zu liefern ist, als bei einer normalen Blutlösung. Für forensische Zwecke noch wichtiger ist, wie K r a t t e r nachwies, die Darstellung von Hämatoporphyrin aus Blutflecken. Das Spektrum desselben ist mit so kleinen Mengen trockenen Blutes so einwandsfrei nachzuweisen, daß eine Untersuchung auf Blut, die daraus keine Rücksicht nimmt, unannehmbar ist. Ich komme somit zu dem Schlüsse, daß das Endurtheil der Gutachter, daß die von ihnen untersuchten Flecken „mit größter Wahrscheinlichkeit von menschlichem Blut her? rühren", als ein durch die mitgetheilten Untersuchungsergebnisse vollkommen unberechtigtesanzusehen ist,unddaß dasforensische Material einer besseren, sachverständigen Untersuchung unterzogen werden muß. II. Ich habe von dem mir überreichten Gutachten vom 19. Mai 1899 Kenntniß genommen und bin danach der Meinung, daß eine Ueberprüfung desselben wohl geboten erscheint. Die Angaben des Berichtes, daß Blutkörperchen nachgewiesen worden sind, aber Blutfarbstoff weder auf spektroskopischem Wege, noch durch die *) 2. Lewin und Posner, Centralblatt für die medizinischen Wissenschaften 1887, Nr. 20.

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