Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-10-01
- Page
- 548 (sequence 3)
- Language
- German
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518 3m deutschen Reich. 100 neue Abonnenten bringt, 75 (fünfundsiebzig) Mk. in baar'; 2. wer uns 75 neue Abonnenten bringt, 50 (fünfzig) Mk. in baar; 3. wer uns 50 neue Abonnenten bringt, 30 (dreißig) Mk. in baar. d) Ehrengeschenke. 4. Wer uns 10 neue Abonnenten verschafft, hat die Wahl zwischen einem schön gebundenen Buch und einer prima Weckeruhr mit solidem Wer! aus angesehener Fabrik; 5. wer uns 3 neue Abonnenten verschafft, hat die Wahl zwischen einem vernickelten Sparautomaten und einem hübschen Thermometer mit Wettergla8." Die „Voss. Ztg." bemerkt zu dieser agrarisch-antisemitischen Leistung: „Seh'n Sie, das ist ein Geschäft, das bringt noch was ein, ein jeder aber kann das nicht, es muß verstanden sein." — Das jetzt ein beschauliches Stillleben in Siegen führende Stöckerblatt „V o l k" versucht den Abonnentenfang auf andere Weise. Es verkündet in seiner Abonnements-Einladung: „In der Schnelligkeit und Promptheit der Berichterstattung wird das „Volk" von keinem anderen Blatte übertrofsen." Hierzu bemerkt „Die Welt am Montag" spottend: „Zittert, Judenblätter! Anscheinend hat sich das „Volk" für das neue Viertel» jahr Korrespondenten in allen Hauptstädten angeschafft, für tägliche Kabeltelegramme aus Amerika gesorgt und einen eigenen Draht nach Berlin angelegt." Das Geschäftsgebahren des antisemitischen Kolporteurs Albert N e u m a n n, welcher in der belebtesten Gegend der Friedrichstraße seine Broschüren feilzuhalten pflegt, beschäftigte am 27. September wieder die fünfte Berufungsstraskammer des Landgerichts I. Neumann war vom Schöffengericht wegen Beleidigung des Kaufmanns Wollstein in zwei Fällen zu 60 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. Am 17. April hatte der Angeklagte Termin vor dem Schöffengericht wegen groben Unfugs. Auf Grund der Aussage des Kaufmanns Wollstein war Neumann zu 20 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. Noch an demselben Nachmittage passierte Wollstein wiederum die Friedrichstraße. Da ihm bekannt war, daß Neumann auf der rechten Straßenseite sich zu bewegen pflegte, so ging er auf der linken Seite, um eine Begegnung mit Neumann zu vermeiden. Der letztere soll ihn jedoch bemerkt und sich sofort nach der entgegengesetzten Seite der Straße begeben haben. Sodann neben Wollstein hergehend, hielt er ihm fortgesetzt eine Broschüre mit dem Titel: „Ernstliche Worte gegen die Judenfrechheit" entgegen. Wollstein that, als achte er nicht darauf, wurde aber am folgenden Tage mit einem Freunde wiederum von dem Angeklagten in der beschriebenen Weise belästigt