Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-10-01
- Page
- 537 (sequence 4)
- Language
- German
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Umschau. 587 nur in der Möglichkeit der wirklichen Verletzung besteht und diese Möglichkeit immerhin gegeben gewesen sein kann, wenn sie auch demnächst nicht den Erfolg einer wirklich erzeugten feindseligen Stimmung gehabt haben sollte. Ob das Gebühren des Grafen Pückler und derjenigen Männer, welch« seine drei aufreizenden Reden verbreitet haben, geeignet war, eine bedenkliche Stimmung zu erzeugen, wird Gegenstand der richterlichen Erwägungen sein. Die Stellung der Justizverwaltung einer solchen Frage gegenüber hat der Geh. Oberjustizrath Dr. Lucas gekennzeichnet, als er am 19. März 1892 im preußischen Abgeordnetenhause sagte: „Für uns giebt es nicht Semiten und Antisemiten, sondern für uns giebt es einfach Staatsbürger, denen wir verpflichtet sind, das Recht mit gleichem Maße zuzumessen." Aber dieses gleichzugemessene Recht bedingt es eben, daß den deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens kein Theil des Strafschutzes entzogen bleibt und in ihnen nicht durch die Straflosigkeit von Dreschflegel-Androhungen das bange Gefühl der Schutzlosigkeit erzeugt wird. Dr. Parmod sagte in seiner Schrift „Antisemitismus und Strafrechtspflege" über die dadurch auch anderen.Bevölkerungsklassen zugefügten Nachtheile treffend: „Wer daran gewöhnt wird, eineKlasse vonStaatsbürgern für vogelfrei zu halten, bleibt hierbei nicht st ehe n. Die Justizverwaltungen der deutschen Bundesstaaten können im gesammten Staatsinteresse nicht ernst genug dringen auf eine gleichmäßige und sachentsprechende Anwendung des § 130 Str.-G.-B.!" Aber auch die Anwendung des Paragraphen 36011 vom „Groben Unfug" sollte nach diesen Grundsätzen eine so gleichmäßige sein, daß kein antisemitischer Kolporteur es wagen dürfte, Monate hindurch die Passanten der belebtesten Berliner Straßen zu belästigen, nachdem bereits das Kgl. Polizei-Präsidium auf erhobene Beschwerden wiederholt den Bescheid ertheilt, „daß geeignete Maßnahmen zur Abstellung der beklagten Mißstände getroffen seien". Eine ganze Reihe von Gerichtsverhandlungen ist aber durch das fortgesetzte Treiben des Kolporteurs Albert Neumann veranlaßt worden, deffen Verurtheilungen zu . kleinen Geldstrafen offenbar die Fortsetzung des von ihm beharrlich verübten Unfugs und einzelne Akte der Selbsthülfe nicht verhindert haben, die entschieden zu beklagen waren. Die neuerdings erfolgten Erhöhungen der Geldstrafen laffen hoffen, daß künftig auch diesem „Pückler der Gasse" durch eine fachentsprechende Anwendung der Strafgesetz-Paragraphen klar gemacht wird, daß Justiz und Verwaltung in Deutschland nicht Zustände