Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1899)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1899-10-01
- Page
- 517 (sequence 5)
- Language
- German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 517 dem Regierungsentwurf von 1861 deckte. Am 8. Februar 1889 wurde der von der Justizkommission etwas umgearbeitete Entwurf vom Abgeordnetenhause angenommen und bereits am 15. März als Gesetz publiziert. Wenn wir Juden in Preußen seit einem Menschenalter von der Schmach befreit sind, als verdächtig in Bezug auf unseren Eid zu gelten und nur unter erniedrigenden und entwürdigenden Formen zum Eide zugelaflen zu werden, so haben wir dies in erster Reihe Kosch zu verdanken, dessen „edle Persönlichkeit wesentlich dazu beigetragen hat, dem Anspruch auf politische Gleichberechtigung des Judenthums auch da eine Stätte zu bereiten, wo die Vorurtheile einer überwundenen Zeit am längsten sestgehalten zu werden pflegen".*) Fast noch entschiedener und schärfer trat er der Mühler'schen Anterrichtsverwaltung entgegen. Schon im Februar 1868 sprach er es aus — es handelte sich um eine Petition der städtischen Behörden in Elbing, die den Dr. Jacoby, einen Juden, in den Schulvorstand der höheren Töchterschule gewählt hatten, wogegen die Regierung Einspruch erhoben hatte — „daß Staatsgrundgesetze und ihre Bestimmungen gar nicht ausreichen, die Segnungen der Freiheit einem Volke zu sichern, wenn die Durchführung solcher Gesetze, die Aufrechterhaltung der Verfassung nicht Männem anvertraut ist, denen es Ernst ist mit Verfassung, Recht und Gesetz". Eine Reihe von Fragen, die noch heute aktuelles Interesse haben, berührte er bei der Berathung des Kultusetats am 16. Dezember 1868. In der Debatte war von verschiedenen Seiten die Errichtung eines jüdischen Gymnasiums oder einer Realschule angeregt worden. Kosch weist unter vollster Anerkennung der wohlwollenden Absicht diesen Gedanken entschieden zurück. . . Das Ziel, das hinter diesem Wunsche, der von jener Seite und in gewisser Beziehung vom Ministertisch gehört wurde, liegt, ist eigentlich dahingehend, die Juden wieder eine Sonderstellung in der bürgerlichen Gesellschaft, insoweit es das Unterrichtswesen betrifft, einnehmen zu lassen. Nun, m. H., was solche Sonderstellung betrifft, so haben wir Juden die bitteren Früchte einer solchen Sonderstellung, die sich nicht nur bis zum _Erlaß unserer Verfassung, ja noch bis auf den heutigen *) Aus dem Nekrolog auf Kosch i» der „National-Zeitung".