Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1899)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1899-10-01
- Page
- 516 (sequence 4)
- Language
- German
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616 Im deutschen Reich. erlangter Befähigung alle öffentlichen Staatsämter, sie heißen, wie sie wollen, zu bekleiden, gewährleistet. Zwei Könige, m. H., zwei Könige von Preußen haben jene Be« stimmungen durch ihren heiligen Eid bekräftigt; und es steht zweifellos fest, daß wir einen gerechten Anspruch haben, der uns nicht geschmälert werden darf. M. H., man kann unserRecht verleugnen, aber man kann es nicht leugnen." Was Kofch erstrebte, hat er auch damals noch nicht erreicht; in den folgenden Jahren führte er dieselbe Klage. Aber gerade diese Rede hat innerhalb der jüdischen Gemeinden Preußens großes und berechtigtes Aufsehen gemacht und begeisterte Zustimmung gefunden. Der Vorstand der Königsberger Gemeinde beschloß, dem hochverdienten Manne eine Dankadreffe für sein mannhaftes Eintreten für vollständige Gleichstellung der Juden mit unseren christlichen Mitbürgern zu überreichen, und forderte durch ein Zirkular, das besonders betonte, daß seine Reden wesentlichen Einfluß auf die öffentliche Meinung gehabt und diese überall gewonnen haben, die übrigen preußischen Gemeinden auf, sich derselben anzuschließen. Die Adreffe schließt mit den Schlußworten der oben erwähnten Rede Kosch's. Unsere Gemeindebibliothek bewahrt ein Album mit den Adreffen von mehreren hundert preußischen Gemeinden auf. Kosch's größtes Verdienst ist aber wohl die Abschaffung des Judeneides in Preußen. Noch immer mußte der Jude, der vor Gericht einen Eid zu leisten hatte, diesen in ganz besonderer Weise, und zwar in der Synagoge, mit Gebetmantel und Gebetriemen angethan, auf eine Thorarolle schwören, nachdem ein sogenannter Schwurgelehrter ihn zuvor vermahnt hatte. Bereits 1861 hatte der Justizminister Bernuth einen dahingehenden Gesetzentwurf eingebracht, der jedoch nicht zur Verabschiedung gelangte. Seitdem war die Angelegenheit wiederholt in Anregung gebracht worden; zuletzt hatte Kosch selbst in seiner oben zitierten Rede die Sache erwähnt. Der Justizminister Leonhardt erwiderte, er habe iti dieser Frage vorwärts gehen wollen, warte jedoch zunächst ab, ob nicht seitens der norddeutschen Bundesregierung die Sache in Angriff genommen werde. Das war jedoch nicht nach Kosch's Sinn. Bereits wenige Tage später, am 6.'Dezember, brachte er den Antrag auf Abschaffung des Judeneides ein, der sich wörtlich mit