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Im deutschen Reich · 1899-10-01 · Heft 10 (Oktober 1899) · p. 515

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 10 (Oktober 1899)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1899-10-01
Page
515 (sequence 3)
Language
German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 515 höchsten Interessen unter solchen Umständen ein größeres Opfer nicht zumuthen dürfe. Dann aber, m. H., möchte ich Sie doch fragen, ob sich denn von Ihnen schon Viele darum bekümmert haben, welche Lasten die jüdischen Gemeinden in dieser Beziehung auf ihre Schultern nehmen, die Synagogengemeinden. Ich kann Ihnen sagen, m. H., und zwar aus meiner eigenen Erfahrung — denn seit 10 Jahren stehe ich mit an der Spitze der Synagogengemeinde zu Königsberg*) — ich kann Ihnen sagen, daß diese Lasten enorm groß sind, daß sie aber bereitwillig getragen werden. Ich frage weiter, m. H., haben die Synagogengemeinden, überhaupt die Juden in Preußen, die doch zu den Staatslnsten nach Verhältniß ihrer Kräfte, die nicht ganz unbedeutend sind, beitragen, haben denn diese Judengemeinden etwa gar keinen Anspruch, daß ihnen auch von Seiten des Staates für ihre kirchlichen Angelegenheiten ein Schutz, eine Unterstützung gewährt werde? Diesen Anspruch finde ich vollkommen gerechtfertigt; und wenn er noch nicht zur Geltung gebracht worden ist, so liegt dies einerseits daran, daß man noch nicht die Zeit gekommen glaubt, wo solche Ansprüche mit Hoffnung auf Erfolg erhoben werden können. Aber vorzugsweise, meine ich, liegt es daran, daß die Judengemeinden garnicht anstehen, für ihre besonderen religiösen Interessen und für ihre Armenverwaltung die größten Opfer zu bringen . . ." Die beiden Ressorts der Justiz und des Kultus waren es auch in den folgenden Jahren, bis zu Kosch's Tode, in deren Bereich er für die volle ungeschmälerte Gleichberechtigung der Juden «ntrat. Gelegentlich der Berathung des Justizetats brachte er am 27. November 1868 wiederum die gesetz- und verfassungswidrige Zurücksetzung der Juden bei der Besetzung von Richterstellen zur Sprache: „Unser Recht steht unerschütterlich fest. Dreimal: einmal durch Gesetz und zweimal durch die Verfassung, ist uns in den betreffenden Stellen und Artikeln unser gesetz- und verfassungsmäßiges Recht, nach *) Als Vorsitzender der Repräsentantenversammlung. 35*

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