Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1899)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1899-10-01
- Page
- 514 (sequence 2)
- Language
- German
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514 Im deutschen Reich. als eine übertriebene betrachten mögen", geprüft habe, die Verfassung des Norddeutschen Bundes ab. Doch während die Geschicke des Vaterlandes so von Grund aus umgestaltet wurden, ruhte die Frage der vollen Gleichberechtigung der Juden keineswegs. „Die Gleichberechtigung der Juden in unserem Staate, wenn wir die Geschichte der letzten fünfzig Jahre übersehen, hat immer gleichen Schritt gehalten mit der freiheitlichen und, ich darf wohl sagen, ruhmvollen Entwickelung unseres Vaterlandes"*) Und der Kampf hierfür war Kosch's Lebensaufgabe. Eine Petition von fünfzig oberschlesischen Gutsbesitzern jüdischen Glaubens verlangte Befreiung von der Beitragspflicht zu den Kosten der Bauten der katholischen Kirchen- und Pfarrgebäude. Die Kommission beantragte mit eingehender Motivierung Uebergang zur Tagesordnung. Kosch hingegen stellte den schließlich auch angenommenen Antrag, die Petition der^ Negierung mit der Aufforderung zu überweisen, die Initiative zu ergreifen, um im Wege der Gesetzgebung die in Beziehung auf die Beitragspflicht zu Parochiallasten bestehende Nechtsungleichheit zwischen Juden und Christen zu beseitigen. Er begründete den Antrag mit der bei ihm selbstverständlichen, oft ermüdend wirkenden Gründlichkeit, indem er zuvörderst die allgemeinen Gesichtspunkte hervorhob und sodann die vier Punkte der Begründung des Kommissionsantrags eingehend widerlegte. Der moderne Verfassungsstaat — das ist fein ceterum censeo — darf keinerlei Unterschied in dem Rechte zwischen Christen und Juden machen. Bedeutsam aber sind ganz besonders seine Einwände gegen den von der Kommission angeführten Grund, daß durch eine Befreiung von diesen Lasten die Prästationssähigkeit der christlichen Kirchengemeinschaften in Frage gestellt werde, indem durch eine Anhäufung von Juden in einem Orte eine Ueberlastung der Mitglieder der christlichen kirchlichen Gemeinschaft herbeigeführt werde. Demgegenüber führt Kosch aus: „Ich meine, es ist ein tostimoiuum paupertatis für die Opferfreudigkeit der christlichen Gemeinden, wenn man sagt, daß man ihnen für ihre kirchlichen, also ihre *) Aus Kosch's Rede in der Sitzung vom 14. März 1863.