Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1899-09-01 · Heft 9 (September 1899) · p. 492

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 9 (September 1899)
Article
Prag
Date
1899-09-01
Page
492 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316650-2316659-2324639--05780-2324734
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

492 3m deutschen Reich. Gerichtshof verurtheilte HilSner zum Tod« durch den Strang." — Der Staatsanwalt Schneider-Swoboda hat «in wahres Wort gesprochen: „Der Polnaer Mord ist eine Art Dreyfus-Affäre", aber unter den Richtern von Rennes gab es doch zwei Ehrenmänner, die unbefangen blieben und sich nicht von dem antisemitischen Taumel hinreißen ließen. Ob HilSner in Kuttenberg unschuldig verurtheilt wurde oder nicht, ist, so traurig jeder Justizirrthum ist, bei diesem Prozeß nicht das Wesentliche. Warum sollte unter den vielen Mordthaten, welch« begangen werden, sich nicht auch eine einzige von einem Juden verübte befinden, aber daß die Kuttenberger Verurtheilung erfolgte, weil offenbar nicht nur die Zeugen, sondern auch der Staatsanwalt und die Richter von dem Wahne befangen waren, ein Jude könne einen Mord von Religions wegen begehen, — das ist eine untilgbare Schmach, nicht für die Juden oder gar für ihre Religion, sondern für die Kultur am Ausgange des 19. Jahrhunderts! Die Versuche der Antisemiten, ihre im Niedergang befindliche Hetzbewegung wieder durch die c z e ch i s ch e Teufelsinsel-Nachahmung in Fluß zu bringen, richten sich selbst. Wie man in jüdischen Kreisen darüber denkt, zeigt nachstehende von dem Wiener Oberrabbiner Dr. M. Güdemann der „Neuen Freien Prefie" übermittelte Zuschrift: „Ich persönlich erhitze mich darob nicht sehr. Alle meine Gymnasiallehrer sind katholische Geistliche gewesen, und niemals habe ich aus ihrem Munde auch nur die leiseste Andeutung davon vernommen, daß sie dem Judenthum oder den Juden „Nitualmord" zur Last legen würden. Wie sollten sie auch? Sie kannten ihre Kirchenväter und wußten, wie Athenagoras vor Kaiser Marc Aurel und desien Sohn Commodus die Christen gegen die Verleumdung des Kinderschlachtens in Schutz nehmen mußte, daß Origines gegen dieselbe von dem heidnischen Philosophen Celsus vorgebrachte Beschuldigung auftrat. Desgleichen wußten sie von den Aeußerungen des Märtyrers Byblias bei Eusebius, von Minucius Felix und Tertullian u. s. w., die alle ihre christlichen Glaubensgenossen gegen die Anklage des „Ritualmordes" vertheidigten. Dies Alles, meine ich, ist jetzt Jedem bekannt, der den Ursprung und die Unstichhaltigkeit dieser seltsamen Beschuldigung kennen will, und wenn jetzt wieder von antisemitischer Seite der Polnaer Prozeß dazu fr u kt i s i z ie rt wird, um den Juden eins amZeug zu flicken, so würde ich deswegen kein Wort verlieren. Man weiß, wessen man sich von den Antisemiten zu versehen hat und wie hoch ihreWahrhäftigkeit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.