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Im deutschen Reich · 1899-09-01 · Heft 9 (September 1899) · p. 491

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 9 (September 1899)
Article
Prag
Date
1899-09-01
Page
491 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 491 interessant macht, kennt Jeder, und ich brauche eS nicht zu wiederholen." Der Staatsanwalt betonte ferner, daß das ermordete Mädchen fromm und überaus gottesfürchtig war und stets einen Rosenkranz bei stch trug, daß ferner Hilsner's Mutter stets, namentlich während der Osterzeit, viele fremden orthodoxen Juden beherbergte. Hilsner habe die Gewohnheiten des Mädchens genau gekannt und gewußt, wann ste täglich bei ihrem Weg von der Arbeit den einsamen Wald passierte. Volkes Stimme trüge manchmal, diesmal sei sie nicht fehlgegangen, als ste nach der Entdeckung der Leiche Hilsner sofort als den Mörder bezeichnet«. Der Staatsanwalt schloß mit der Erklärung, er sei überzeugt, daß Hilsner thatsächlich der Mörder der Anna Hruza sei. Der antisemitische Abgeordnete B a x a, der nur die Ersatzansprüche der Mutter der Hruza zu vertreten hatte, hielt eine Rede, worin er in aufreizender, gehässiger Weise die Anklage wegen Ritualmordes nicht blos gegen Hilsner, sondern gegen die Juden überhaupt erhob. Der Präsident gestattete die Ausfälle, die von dem Publikum unbehindert mit stürmischem Beifall begleitet wurden. Er sagte: Gott sei Dank, daß der Prozeß den Beweis für das Motiv des Mordes erbrachte! Gottes Vorsehung habe gewollt, daß zu diesem Zwecke die Leiche sofort gefunden wurde. Daß Leute einer anderen Raffe, Leute, die sich wie Thiere geberdeten, eine tugendhafte christliche Jungfrau zu dem Zwecke gemordet haben, um stch des Blutes derselben bemächtigen zu können, dafür habe der Prozeß den Beweis erbracht. Wozu diese Raffe oder Sekte Blut brauche, das habe der Prozeß nicht zu Tage gefördert. Die Pflicht der menschlichen Gesellschaft» namentlich der obersten Spitzen derselben sei, das Geheimniß ganz zu lüften, damit die menschliche Gesellschaft, in welcher diese Rasse lebt, Gegenmaßregeln ergreife. Den Geschworenen wurden drei Fragen aus Mord, Mitschuld am Mord und entfernte Mitschuld am Mord vorgelegt. Der Gerichtshof lehnte zuletzt den Antrag des Vertheidigers Auredniczek ab, das Märchen des Ritualmordes durch ein Fakultätsgutachten zu widerlegen, nachdem Dr. Baxa in seiner Schlußrede den Ritualmord als das eigentliche Motiv des Verbrechens direkt bezeichnet hatte. Der Staatsanwalt opponierte dem Anträge, indem er erklärte, die Frage des Ritualmordes sei gleichgiltig für die ftrasgesetzliche Beurtheilung der Schuldfrage und des Mordes. Die Geschworenen verneinten die erste Frage auf Mord mit elf Stimmen gegen eine, dagegen bejahten sie die zweite Frage auf Mitschuld am Morde mit allen zwölf Stimmen. Hilsner ist dadurch der direkten Theilnahme an der Ermordung der Anna Hruza für schuldig gesprochen. Der

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