Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 9 (September 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-09-01
- Page
- 480 (sequence 4)
- Language
- German
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480 3m deutschen Reich. und in Oldenburg giebt «S keine jüdischen Oberlehrer. — Für Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen fehlen derartige statistische Zusammenstellungen ganz. Im Bureau des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes hielt anr 10. September unter dem Vorsitze des Herrn E. R o s e n st i e l die Kommission zur Bekämpfung der Wanderbettelei, zur Organisation der Armenpflege und zur Begründung von Arbeitsnachweisen sowie Arbeitsstätten ihre zweite Sitzung ab. Am 11. September erfolgte eine gemeinsame Besichtigung deS Arbeitsnachweis-Bureaus, der Jüdischen Volksküche und der Berliner Arbeitskolonie in der Reinickendorferstraße. Von den Verhandlungsgegenständen wurde das Nachfolgende veröffentlicht: Auf Antrag deS Israelitischen Hülfsvereins in Frankfurt a. M. (Ref. Herr Hirschler) wurde beschlosien, auf die in einzelnen Großgemeinden ansässigen jüdischen Translateure von Gemeinde wegen in dem Sinne einzuwirken, daß sie überhaupt keine Uebersetzungen von sogenannten Verbands- Pässen, die nur für Rußland bestimint sind, sür die Wanderbettler mehr anfertigen. Ferner wurde dem Wunsche des Uebersetzers Elk in Frankfurt a. M. stattgegeben, die nachstehende Erklärung den jüdischen Zeitungen mit der Bitte um Veröffentlichung zu übersenden: „Es ist mir zur Kenntniß gelangt, daß mancher herumwandernde Schnorrer kleine russische oder polnische, gewöhnlich im blauen Umschlag gehaltene Legitimationsbüchelchen; angeblich von mir übersetzt, den israelitischen Hülssvereinen vorzeigt. Da ich mich seit Jahren mit Uebersetzung besagter Dokumente nicht befaffe, so erkläre ich hierdurch öffentlich, daß alle derartige mit meinem Namen und Stempel versehene Uebersetzungen entweder gefälscht oder durch unehrliche Manipulationen in Händen der Vorzeiger gelangt sind. Die verehrlichen Vereine, Hülsskaffen rc. mögen alle solche angeblich von mir übersetzten oben angeführten Legitimationsbüchelchen zwecks Verhinderung weiteren Unfugs anhalten und den Vorzeiger nach Gebühr behandeln. Ueberhaupt möge Allen und Jeden kund und zu wissen gethan sein, daß diese Legitimationsbüchelchen gar keinen legalen Werth im eigentlichen Rußland haben, ihre Gültigkeit beschränkt sich nur auf diejenige Stadt im ehemaligen Polen, für welche sie als Anmeldezettel in Wohnungsänderungen, Geburten und Sterbefällen, herausgegeben worden sind." An der Eingangsthür eines von ihm im Hause des Herrn S. Kantorowicz gemietheten Ladens hatte Herr Kaufmann Karl Königsfeld ein Schild mit der Aufschrift angebracht: „Juden ist der Eintritt nicht gestattet." Als der Hauseigenthümer die Entfernung des