Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 9 (September 1899)
- Article
- Ein sonderbarer Angriff auf unseren Verein
- Date
- 1899-09-01
- Page
- 462 (sequence 5)
- Language
- German
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462 3m deutschen Reich. § 2. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich der Verein aller moralischen und gesetzlichen, den Vereinsorganen zweckdienlich erscheinenden Mittel. Insonderheit leiht der Verein seine Beihülfe zur Durchführung des Rechtsschutzes, und widmet sich der Aufklärung, Belehrung und Veredlung durch Wort und Schrift." Ganz unangebracht sind die Bemerkungen, die Cohn an die unzureichende Darstellung unserer Vereinszwecke knüpft. „Was den Kampf um die sog. Gleichberechtigung betrifft, so war die Aufnahme desselben ganz verfehlt. Denn thatsächlich besteht ja die Gleichberechtigung. Die Verfaffung des Deutschen Reichs spricht sie klar und unzweideutig aus." Es handle sich überhaupt nur um die Gleichberücksichtigung bei der Bewerbung um Beamtenstellen. Da uns „ohne unser direktes Zuthun" nur als Folge allgemeinen Fortschrittes eine günstigere Stellung als unseren Vorfahren zu Theil geworden, so sollten wir ruhig warten, bis unsere Wünsche von selbst in Erfüllung gehen. Das schlägt jetzt derselbe Mann vor, der noch vor drei Jahren in seiner Broschüre „Vor dem Sturm" uns als Juden den Anschluß an die Sozialdemokratie anrieth und den Antisemiten dadurch willkommenen Stoff zu der Verleumdung bot, daß wir am Umstürze des Deutschen Reiches arbeiten. Trotzdem derselbe Verfasser der eben erwähnten Broschüre auf S. 39 der vorliegenden Schrift sagt, daß „keine Regierung den Juden das Zeugniß verweigern werde, daß sie überall, wo sie wohnen, treue Staatsbürger seien." Selbstverständlich ist auch die formale Gleichberechtigung und die anzuerkennende thatsächliche Besserstellung im Verhältnis zu den Ungerechtigkeiten, die unsere Vorfahren erleiden mußten, durchaus nicht „ohne Zuthun" der Juden erreicht worden. Männer wie Moses Mendelssohn, Moritz Veit, Gabriel Messer, Berthold Auerbach und viele andere, die in kleineren Kreisen wirkten, haben wieder und wieder an das deutsche Rechtsgefühl appelliert und zugleich durch ihr Leben und ihre Schriften die Ueberzeugung verbreitet, daß auch Männer jüdischen Bekenntnisses ebenso brav und ebenso deutsch fühlen können wie ihre christlichen Nachbarn. Vor allem aber sind Cohn's Ausführungen deshalb unangebracht, weil es uns gar nicht darauf ankommt, daß einzelne Juden „die höchsten Rangstufen der Bureaukratie'erklimmen" oder gar „als Mitglieder in die hochadeligen Sportklubs ausgenommen werden^,