Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1899-09-01 · Heft 9 (September 1899) · p. 455

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 9 (September 1899)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1899-09-01
Page
455 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316650-2316659-2324628--05725-2324697
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses, 455 er gelegentlich der Berathung der Sutro'schen Petition am 1. Juli 1862: „Ich sage: unser Recht. Darunter verstehe ich nicht allein das Recht der Juden; unser Recht ist auch Ihr Recht, m. H. Sie streben den Rechtsstaat an; im Rechtsstaats ist die Verletzung des Rechtes eines Einzelnen oder einer Minorität auch die Verletzung Aller. Und indem Sie unser Recht vertheidigen, vertheidigen Sie auch Ihr eigenes Recht." Bei Gelegenheit dieser Berathung im Jahre 1862 hatte der Justtzminister die Aeußerung gethan: „Ich glaube, es ist Niemand im preußischen Volke christlichen Bekenntnisses, der durch die Admonition, die ein Bekenner des jüdischen Glaubens in Bezug auf.Meineid macht, sich in seinem Gewissen gerührt finden würde." Im folgenden Jahre gab die Berathung derselben Petition Kosch Gelegenheit, die Aeußerung des Ministers in ihrer ganzen moralischen Haltlosigkeit an den Pranger zu stellen. Dieser Theil seiner Rede, der noch heute aktuelles Interesse hat, lautet nach dem stenographischen Bericht: „Ich mag diese Aeußerung nicht qualifizieren; ich muß aber gestehen, daß ein strengeres Armuthszeugniß über die Glaubwürdigkeit seiner christlichen Mitbürger wohl noch niemand ausgesprochen hat, als der Herr Justizminister in diesen Worten. M. H-, der eingefleischteste Christenfeind würde sich wohl scheuen, seinen Gegnern einen solchen Schimpf in's Gesicht zu schleudern. Was sagen denn diese Worte? Steht es denn so um die Sittlichkeit, das Rechtsbewußtsein unter den christlichen Staatsbürgern, daß man sagen dürfte, so etwas sei wahr? Wer sich, m. H., wenn er dazu aufgefordert wird, vor Gott und Menschen die Wahrheit nach seinem besten Wissen und Gewissen zu sagen, erst umsteht, wer denn derjenige wohl ist, wes Glaubens derjenige wohl ist, der ihm eine solche Verwahrung vor dem Meineid vorliest, der ist potentia schon ein Meineidiger, und er wird wahrlich nicht davor zurückbeben, es actu zu werden. M. H., ich sage nein und dreimal nein. So steht es wahrlich nicht um die Gewissenhaftig-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.