Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 9 (September 1899)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1899-09-01
- Page
- 454 (sequence 6)
- Language
- German
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464 3m deutschen Reich. Jahre 1862 und ebenso 1863 ergriff er das Wort zur Petition des Oberrabbiners Sutro in Münster, welche die Aufhebung der Beschränkungen der Anstellungsfähigkeit der Juden in den Ressorts des Justiz- und Kultusministeriums verlangte. Die Annahme des Kommissionsantrages auf Ueberweisung an die Regierung „zur Abhilfe" war beide Male gesichert; aber trotzdem hielt er es für seine Pflicht, das Wort zu ergreifen, und begründete dies in seiner Rede vom 14. März 1863 in folgender bemerkenswerthen Weise: „Einmal halte ich es für nothwendig, Wahrheiten so lange und so oft zu wiederholen, bis sie endlich zu voller gesetzlicher Geltung gekommen sind. Eine solche Wahrheit ist, m. H., daß, so lange die Artikel 4 und 12 unserer Verfassung noch nicht zur vollständigen Ausführung gelangt sind — diese wesentlichen Grundpfeiler unseres verfassungsmäßigen Rechlsstaates — wir dann nicht in einem Rechtsstaat leben, sondern nach wie vor in einem Polizeistaat, der nur umrahmt ist von dem Flitterwerk des Scheinkonstitutionalismus. Mein zweiter Grund ist der, daß ich es für meine persönliche heilige Pflicht halte, so oft sich dazu Gelegenheit in diesem hohen Hause findet und ich die Ehre habe, Mitglied desselben zu sein, öffentlich und feierlich Einspruch gegen die Beschränkungen und Rechtsverweigerungen einzulegen, welche meinen Glaubensgenossen zu Theil werden.... Man wird vielleicht sagen, daß alle diese Anträge für den Augenblick erfolglos sind. Ja, m. H., ich theile diese Ansicht auch, aber ich glaube nicht, daß die Unwahrscheinlichkeit des Erfolges eine Rechtfertigung ist für die Unterlassung einer heiligen Pflicht. Ich erinnere Sie da an den Spruch: Der Tropfen höhlt den Stein. So glaube ich auch, daß der fortwährende und fortgesetzte Anprall der öffentlichen Meinung gegen diese Vorurtheile, gegen diese Rechtskränkungen endlich auch diesen hartköpfigen und hartherzigen Starrsinn brechen werde, welcher der Anerkennung unserer Rechte entgegensteht . . . ." ' Und was er unter „unserem Recht" verstand, das erklärte