Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-06-01
- Page
- 362 (sequence 2)
- Language
- German
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369 Im deutschen Reich Höhe der erforderlichen Beihülfe, sowie anzugeben, ob der Schulverband voraussichtlich zur Einrichtung besonderen jüdischen Neligions- Unterrichtes bereit sein wird. Der Einreichung dieser Nachweisung sehe ich in 6 Wochen entgegen, eventuell ist eine Fehlanzeige zu erstatten. I. A.: (gez.) Küg'ler. Dem Reichskanzler hat die „C e n L r a l st e l l e für Vorberathung von Handelsverträgen" eine Eingabe überreicht, welche die Sonderbesteuerung der Geschäftsreisenden in Rußland betrifft. Diese Besteuerung ist durch die neue russische Gewerbesteuergesetzgebung auch auf Reisende ausländischer Firmen ausgedehnt worden. Nach Auffassung der genannten Stelle läßt sich hiergegen zwar ein Einspruch unter Berufung auf den Wortlaut des Handelsvertrages nicht erheben, aber es liegt immerhin eine thatsächliche Erschwerung des deutschen Exports nach Rußland vor, die nicht zu rechtfertigen ist, weil der Handelsvertrag mindestens die Gleichstellung der Ausländer mit den russischen Gewerbetreibenden gewährleistet. Insbesondere wendet sich die Centralstelle gegen die grundlose Sonderbehandlung der jüdischen Reisenden. Sie sagt hierüber: „Die verfassungsrechtliche Gleichstellung in Deutschland zeigt, daß, so weit deutsche Unterthanen jüdischen Glaubens in Frage kommen, keinerlei Veranlassung vorliegt, ihnen weniger Vertrauen entgegenzubringen, als den Angehörigen irgend einer anderen Religionsgemeinschaft." Die Centralstelle bittet, daß eine Milderung der härtesten Bestimmung im Wege diplomatischer Verhandlung herbeigeführt werde. — Wie die „Schlesische Zeitung" erfahren haben will, sollen in den preußischen Ministerien Erwägungen darüber im Gange sein, ob nicht die grundsätzliche Abwehr ausländischer Juden von den östlichen Landestheilen auf Die Zuzügler polnischer, mährischer und czechischer „Abstammung" beschränkt werden kann. Man scheint demnach eine „Milderung" der betreffenden Vorschriften für angezeigt zu halten. Im Alter von 79 Jahren ist am 12. Juni der Rabbiner D r. I. Hildesheimer in Berlin aus dem Leben geschieden. Er war eine Säule des strenggläubigen Judenthums, aber auch von Dielen, die nicht dieser Richtung, huldigen, aufrichtig verehrt wegen seiner Unermüdlichkeit im Wohlthun und seiner zu allen Zeiten treu bewährten Menschenfreundlichkeit. I. Hildesheimer war am 20. Mai 1820 in Halberstadt am Harz geboren und genoß dort auch seinen ersten Unterricht. Die Ausbildung als Rabbiner erhielt er in Altona.