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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 353

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-06-01
Page
353 (sequence 3)
Language
German
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Umschau. 368 um sich wieder zu vertragen,. wie man sich vorher geschlagen. Der Rückgang der von Liebermann und Aimmermann geleiteten Partei spiegelt sich aber auch besonders darin, daß der „Deutsche Volksbote" und mehrere andere antisemitischen süddeutschen Blätter keine selbstständigen Redaktionen mehr haben, sondern gemeinsam in Offenbach a. M. von dem Abg. Hirsche! redigiert und in der dortigen Hessischen Druckerei mit gleichem Text, aber verschiedenen Titeln hergestellt werden, .daß ferner das bisher in Breslau erschienene antisemitische „Deutsche Volksblatt" eingegangen ist, während die Magdeburger „Sachsenschau" in ein Wochenblatt umgewandelt wurde. Das zuletzt genannte Organ schiebt die Schuld an diesem „Rückgänge" den „Führern" zu. Jene wollen das natürlich nicht. wahr haben und entgegnen in den „Deutsch-Sozialen Blättern": „Dabei war es schon lange klar, daß das Blatt sich nicht halten konnte, weil es den Sonderinteressen einiger Leute diente, die die Partei dadurch in die Höhe bringen wollten, daß sie das Bestehende in Trümmer zu schlagen gedachten." Der „Hannov. Courier" bemerkt hierzu treffend: „Das ist ja ein recht bemerkenswerthes Eingeständniß des demagogischen Charakters eines Theils der „deutsch - sozialen Reformpartei!" Leute, die für ihre Behauptungen keine Beweise liefern können, pflegen sich gewöhnlich auf eine geheimnißvolle Macht zu berufen, welche den Quell aller ihnen nachtheiligen Erscheinungen bilden soll. Wie die Antisemiten die von ihren früheren konservativen Bundesgenossen angebahnte reinliche Scheidung auf „höfische Umtriebe" oder gar auf eine „Hofparole" zurückzuführen versuchten, so haben diese Demagogen, die sich wie früher mit ihrer Loyalität, jetzt mit einer angeblichen freimüthigen volksthümlichen Gesinnung brüsten, in letzter Zeit auch den Versuch gemacht, den Prozeß Pückler auf „höhere Weisung" zurückzuführen. Als die Nachricht verlautete, die Kgl. Staatsanwaltschaft in Glogau habe gegen das freisprechende Urtheil in diesem Prozeß Berufung eingelegt, schrieb die „Staatsbürger-Ztg." am 21. Mai: „Seitens der Staatsanwaltschaft könnte nur Revision angemeldet sein. Eine Revision würde in diesem Falle den Gepflogenheiten der Staatsanwaltschaft nicht entsprechen, da sie nur zu einer unnöthigen Inanspruchnahme des Reichsgerichts führen müßte, von den Verwaltungsbehörden aber wiederholt an die Staatsanwaltschaft die Weisung ergangen ist, behufs Entlastung des Reichsgerichts unbegründete, von vornherein aussichtslose Revisionsanmeldungen zu unterlassen. Allerdings liegt dieser Fall insofern eigenartig, als, wenn wir recht unterrichtet sind, die Er-

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