Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1899)
- Article
- Joseph Wolf
- Date
- 1899-06-01
- Page
- 349 (sequence 9)
- Language
- German
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Joseph Wolf. 349 jüdischen Religion sich nicht mit dm Pflichten, welche jeder Bürger gegen den Staat zu erfüllen hat, vereinigen und die Jmmoralität der Juden nicht Folge, sondern Ursache ihrer Unterdrückung sei. Er verlangte nun, daß man die Juden vom Bürgerrecht ausschließen möchte; sie sollten Schutzjuden bleiben; ein außerhalb Deutschlands geborener Jude dürfe sich daselbst nicht niederlassen; nur der Uebertritt zum Christenthum sei ihnen zu erleichtern. Entschiedener noch als der Historiker Rühs trat der Philosoph Fries auf, der seine Schrift „Ueber die Gefährdung des Wohlstandes und Charakters der Deutschen durch die Juden" in öffentlichen Bierstuben vorlesen ließ, um namentlich den Pöbel gegen die Juden zu reizen. Seine Forderungen möchte ich hier nicht wiedergeben, sie 'gleichen denen Ahlwardt's und Genossen wie ein Ei dem anderen. Gegen diese maßlosen Beschuldigungen entstand eine nicht minder heftige Gegenliteratur, zu der die Schrift: „Charakter des Judenthums nebst einer Beleuchtung der unlängst von Prof. Rühs und Fries erschienenen Schriften. Von Joseph Wolf und Gotthold Salomon, Lehrern an der Franzschule zu Dessau" in erster Reihe genannt werden muß. Das Werkchen, obwohl nur 208 Seiten stark, zerfiel in zwei Abtheilungen, die erste mit dem talmudischen Motto: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst; dieses ist der Text des Gesetzes, alles Uebrige ist Kommentar," bemüht sich, den Charakter des Judenthums, wie sich derselbe nach der schriftlichen und mündlichen Lehre gebildet hat, getreu darzustellen und die dazu gehörigen Belege aus echten Ouellen, die keine anderen sein dürfen als die heiligen Schriften, der Talmud und spätere Gesetzbücher der Juden, zu schöpfen. In den einzelnen Abschnitten wurde in klarer Sprache bewiesen, daß das Judenthum allen Anforderungen entspricht, die eine Religion an den Menschen stellen kann; es stellt den Menschen als sittliches Wesen aus; es nimmt die Gesinnungen des Menschen in Anspruch; es bezeichnet in der Gottheit das höchste Ideal der Liebe und Tugend zur Nacheiferung; die Menschenliebe ist Grundgesetz der Moral und zugleich religiöses Gesetz; es umfaßt alle nur erdenklichen Pflichten — gegen Eltern, Eheleute, Lehrer, Greise, gegen Obrigkeit und Vaterland und gegen die Thiere; das Judenthum fordert ferner Gerechtigkeit und Treue in Wort und That, heiligt