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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 311

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Die Pückler-Reden vor Gericht
Date
1899-06-01
Page
311 (sequence 3)
Language
German
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Die Pückler-Reden vor Gericht. SU Spruch: „Duo si faoiunt idem, non est idem!" volle Berechtigung. Graf Pückler sei freigesprochen, weil das Glogauer Gericht feine Persönlichkeit und die individuellen Verhältnisse, besonders wo und vor wem er seine Reden gehalten, berücksichtigt habe. Diese Umstände träfen bei den jetzigen Angeklagten nicht zu. Der Gerichtshof lehnte nach kurzer Berathung den Antrag ab und trat in die Verhandlung ein, welche mit der Verlesung der Flugblätter begann. Daran schloß sich die Vernehmung der Angeklagten, welche sämmtlich die Absicht der Aufreizung in Abrede stellten. Der Angeklagte Sedlatzek erklärte aber trotzdem, seiner Ansicht nach seien die Reden des Grafen Pückler noch viel zu milde. Im klebrigen wälzte er die ganze Verantwortung auf seinen ehemaligen Redakteur Schürkämper ab, der seiner Aussage nach in der damaligen Zeit ganz selbständig disponiert habe. Die Anklage hatte bereits für diesen Angeklagten die unangenehmsten Folgen, da er durch das Bekanntwerden seiner Vorstrafen seine Stelle verlor. Trotzdem war Schürkämper bemüht, sich in der Verhandlung als den allein Schuldigen hinzustellen, was dadurch unterstützt wurde, daß der als Zeuge vernommene Buchdrucker Muskalla bekundete, daß er zwar Sedlatzek für die eigentliche Seele des „General-Anzeigers" halte, in der fraglichen Zeit aber nur mit Schürkämper zu thun gehabt habe. Bei der Vernehmung der Vertreter der „Staatsbürger-Ztg." wurde die Eintönigkeit der Verhandlungen durch erheiternde Momente unterbrochen. Vom Vorsitzenden befragt, von welchen Motiven er sich bei der Aufnahme der Pückler-Reden habe leiten lasien, bezeichnete der Redakteur Johannes Wilberg dieselben als die denkbar idealsten; er habe die Reden als Weckruf an die Bevölkerung zur Bethätigung des christlichen, nationalen Gedankens aufgefaßt. Als darauf der Vorsitzende an den Verleger der „Staatsbürger-Ztg.", B r u h n, die Frage richtete, ob er sich bei der Veranstaltung der Sonderabdrücke der Pückler-Reden auch von solchen idealen Beweggründen habe leiten lassen, bekannte derselbe mit geradezu rührender Offenherzigkeit: „Nein, durchaus nicht, nur um Reklame zu machen, um neue Abonnenten zu bekommen!" Die Wirkung dieser Aeußerung war eine geradezu überraschende. Zur Begründung der Anklage führte Staatsanwalt Eg er etwa Folgendes aus: Ich halte die Angeklagten sämmtlich für 21'

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