Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 296 (sequence 3)
- Language
- German
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3m deutschen Reich. den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu Gewaltthätigkeiten gegeneinander angereizt werden könnten. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts ist es nicht nothwendig, daß dieser Friede wirklich gefährdet war; es genügt, wenn die Möglichkeit einer solchen Gefährdung vorliegt. Der Angeklagte hat sich also zum mindesten im Sinne des äoluo evsntuLlis schuldig gemacht. Er mußte das Bewußtsein haben, daß durch seine Rede der öffentliche Friede gefährdet werden könnte. Ich beantrage daher gegen den Grafen Pückler das Schuldig. Der Angeklagte Schliebs hat sich der Beihilfe schuldig gemacht, da er selbst zugiebt, daß er den Inhalt der Rede vor der Drucklegung gekannt hat. Ich beantrage gegen den Grafen Pückler eine Geldstrafe von 100 Mk., gegen Schliebs eine Geldstrafe von 30 Mk." Als Bertheidiger des Grafen Pückler und des Herrn Schliebs bekämpfte sodann der bekannte antisemitische Abgeordnete Rechtsanwalt V i e l h a b e n diese Ausführungen und beantragte Freisprechung beider Angeklagten. Hierauf ergriff Graf Pückler noch einmal das Wort, um ein mit frommen Redewendungen verbrämtes antisemitisches Glaubensbekenntniß abzulegea, in welchem er die Richter mit den Worten verwarnte: „Bedenken Sie, daß auch Sie dereinst von Ihrem Thun und Handeln Rechenschaft werden ablegen müffen am Ende der Tage vor einem höheren Richter, und diese Gerichtssitzung wird entsetzlich sein. Dann wird es nicht darauf ankommen, ob wir hier auf Erden ein sogenanntes ehrbares Leben geführt haben, sondern es wird nur darauf ankommen, ob wir Glauben gehalten und ob wir den göttlichen Geboten und Befehlen bis in den Tod gehorsam waren. Ich habe diesen Riesenkampf nicht aus eigener Kraft b--,:.men, sondern nur im Vertrauen auf die Hilse und den Beistand Gottes, der auch in diesem Augenblick mit seiner gewaltigen Kraft mich schützen wird." „Man weiß nicht," bemerkt das „Berliner Tageblatt" zu dieser rhetorischen Leistung, „worüber man sich mehr wundern soll, über die Langmuth, mit der der Gerichtshof diese neue Hetzrede über sich ergehen ließ oder über die Dreistigkeit, mit der der „fromme" Graf die geradezu cynische Blasphemie beging, den Namen Gottes anzurufen, der ihn vor den beantragten 100 Mark Geldstrafe schützen sollte, ganz zu geschweigen von den großsprecherischen Hinweisen auf die gesammte antisemitische Welt, die in diesem Augenblicke auf den Gerichtshof schaue und von den „Momenten im Leben der Völker,