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Im deutschen Reich · 1899-05-01 · Heft 5 (Mai 1899) · p. 295

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 5 (Mai 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-05-01
Page
295 (sequence 2)
Language
German
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vereinsnachkichten. 295 patriotische Bewegung hinausgedrängt und gesellschaftlich und ge» schäftlich isoliert werden, so daß sie mit der Zeit genöthigt sind, di« Grenze zu verlassen. Präsident: Nun steht aber hier, die wahr« Humanität be« stehe darin, daß wir die Judenbande hinauswerfen, und es wird erinnert an Friedrich Wilhelm I., der allerücksichtslos aus seinem Lande getrieben habe, waS faul und schlecht war. Kommt Ihnen, daS nicht aufreizend vor? Angekl.: DaS sind rhetorische Formen und meinetwegen Uebertreibungen, wie sie auch dem geübtesten Redner passiren können. Im Uebrigen bin ich der Meinung, wenn mal ein jüdischer Wucherer Prügel bekommt, so würde daS nichts schaden. Unsere Zeit leidet an Gefühlsduselei. Ich habe im vorigen Jahre genau so gegen die Sozialdemokraten gesprochen. Die Juden sind aber weit empfindsamer. Präsident:.Die Stelle aber, in der vom §uror teutonicus die Rede ist, der furchtbar wird und die Gegner zu Boden schmettert, in der es weiter heißt: Ermanne Dich endlich, fasse den Juden am Kragen mit Deiner bärenhaft starken Faust und haue ihm die Jack« voll, daß die Knochen im Leibe krachen, klingt doch eigeNthümlich. Angekl.: Das ist, wie gesagt, eine rhetorische Form, die Rede ist an meine Bauern gerichtet, ein ruhiges Landvolk, das nicht an's Schlagen denkt, das aber aufgerüttelt werden muß zum nationalen Empfinden und zur Befreiung von dem jüdischen Geiste, den ich für verderblich halte. Die Vernehmung des Mitangeklagten S ch l i e b s sowie der beiden Zeugen, der Bauerngutsbesitzer Gabler und M ü n t e I, bot nichts Bemerkenswerthes. In dem Plaidoyer des Staatsanwalts Mittag wurde gesagt: „Daß der Angeklagte nur bildlich gesprochen hat, kann nicht angenommen werden. Objektiv liegt also zweifellos eine Verletzung des ß 130 deS Strafgesetzbuches vor. Ich behaupte aber, daß auch in subjektiver Beziehung eine solche Verletzung vorliegt. Die Worte: „Haut den Juden die Jacke, voll, damit denselben die Knochen im Leibe brechen" sprechen doch zweifellos dafür, daß der Angeklagte die Absicht hatte, zu Gewaltthätigkeiten anzureizen. Der Angeklagte sagte ja auch heute: Es kann. nichts schaden, wenn ein jüdischer Wucherer verhauen würde. Zum mindesten ist aber anzunehmen, daß der Angeklagte das Bewußtsein hatte, seine Rede könnte den Erfolg haben, daß verschiedene Klassen der Bevölkerung in einer 20

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