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Im deutschen Reich · 1899-05-01 · Heft 5 (Mai 1899) · p. 294

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 5 (Mai 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-05-01
Page
294 (sequence 1)
Language
German
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294 Nerrinsnachrichten. Als einen „mißglückten Vorstoß" unseres Vereins bezeichnet eS die „Staat8bürger-Ztg.", daß die Strafkammer zu Glogau am 12. Mai in der Verhandlung gegen den „der Aufreizung zum Klaffenhaß" angeklagten Rittergutsbesitzer Grafen Pückler zu Kl. - Tschirne auf Freisprechung erkannte. S o fassen wir das Urtheil nicht auf, und wir würden es nur auf ein Mißverständniß zurückfühcen, wenn daffelbe in den Kreisen unserer Anhänger irgend eine Enttäuschung hervorgerufen haben sollte. Die „Deutsche Tageszeitung" irrt sich auch gewaltig, wenn sie meint, wir hätten uns Viesen Ausgang nicht träumen lassen. Die Besucher unserer Versammlungen werden sich einer öffentlichen Aeußerung unseres Vorsitzenden erinnern, aus der deutlich hervorgeht, daß wir auf einen solchen Ausgang der Verhandlung gefaßt waren, seitdem Graf Pückler den beiden ersten inkriminierten „Dreschflegel-Reden" eine dritte Rede hatte folgen lassen, in welcher er zwar sogar „die kalten Todtengebeine des Judenthums schonungslos zerschlagen" lassen wollte, aber nach dieser etwas schaurigen Prozedur dem doch dann aller Anhänger beraubten Judenthum eine glorreiche Zukunst prophezeite. Hätte er diese dritte Rede unmittelbar nach den beiden ersten gehalten, dann würden wir wohl kaum gegen den bekannten Führer eines berittenen Trompeterkorps und Veranstalter exzentrischer Kavalkaden Strafantrag gestellt haben. Das Verhalten des Angeklagten in der Glogauer Verhandlung am 12. d. M. entsprach vollständig dem Eindruck der erwähnten phantasiereichen dritten Pückler-Rede, dürfte aber kaum dem Grafen, um deffen Freundschaft sich der Sedlatzek'sche „General-Anzeiger" und die „Staatsbürger-Ztg." streiten, zum besonderen Ruhm gereichen. Auf die Frage des P r ä s i d e n t e n, Landgerichtsdirektor K n o l l, ob Graf Pückler sich im Sinne der Anklage (Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewaltthätigkeiten) schuldig bekenne, erwiderte der Angeklagte: „Nein, mir hat der Gedanke, zu Gewaltthätigkeiten aufzureizen, vollständig fern gelegen. Wenn es da heißt, mit der Zeit werden aus den Lämmern wüthende Löwen, die mit ihren gewaltigen Pranken Israel zerschmettern, so ist das nur bildlich gemeint, wie ich überhaupt eine bilderreiche Sprache liebe. Wenn ich das, was mir hier vorgehalten wird, sage, so meine ich nicht, daß wir die Juden todtschlagen sollen, sondern, daß sie durch eine große

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