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Im deutschen Reich · 1899-05-01 · Heft 5 (Mai 1899) · p. 279

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 5 (Mai 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-05-01
Page
279 (sequence 7)
Language
German
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Umschau. 279 gestaltet werden darf, wie irgend eine andere Gemeindeeinrichtung, daß auch die Verfassung auf diesem Standpunkte steht, indem sie nur von einer „Berücksichtigung", aber nicht von einer Zugrundelegung der konfessionellen Verhältnisse spricht. Vor zwanzig Jahren hat noch ein so weit rechts siebender Nationalliberaler wie Gneist die Ministerialreskripte, welche die Volksschule konfessionell gestalten wollen, für rechtswidrig erklärt, und heute wagen nicht einmal mehr die Freisinnigen zu protestieren, wenn der Minister sie mit zu den Anhängern der konfessionellen Volksschule zählt!" — Wenn ein Schulgesetz nach Zedlitz'schem Muster auftaucht, haben die Freunde Stöcker's gewiß Anlaß, neuen Muth zu schöpfen! Bei dem Streit um die Simultanschule können die Liberalen freilich nicht auf eine Unterstützung des Centrums rechnen, das bei dieser Frage prinzipiell gemeinsame Ziele mit denjenigen Parteien erstrebt, mit denen es sonst nur geringe Fühlung hat. Die katholische „Kölnische Volks-Zeitung" schrieb aus Anlaß der Kreuz-Zeitungs- Betrachtungen über das Verhalten des Centrums bei der Schächtverbot-Debatte: „Die Kartellbrüder, die sich noch nicht einmal entschließen können, das bestehende Ausnahmegesetz abzuschaffen, würden uns neue bescheeren, sobald sie nur erst wieder die — Macht dazu hätten". So weitsichtig ist aber ein anderes Centrums- Organ, die „Germania", nicht, das sich offenbar am wohlsten fühlt, wenn es gemeinsam mit der „Kreuz-Zeitung" über die Juden herziehen kann, trotzdem die letzteren den Katholiken, die in Deutschland auch in der Stellung der Minderheit sich befinden, dazu nicht den geringsten Anlaß bieten. Weil es ihr aber gar so wohlthuend ist, einen Punkt zu finden, bei dem ein Zusammengehen mit der „Kreuz- Zeitung" sich möglich machen läßt, faßt die „Germania" mit Vorliebeeinzelne verfängliche Aeußerungen christlicher. Redakteure solcher Blätter, die im Besitze von Juden sind, auf, um dafür alle Juden verantwortlich zu machen. Daß die b etreffendenAeußerungen zahlloseJuden. nicht minder verletzen als die Katholiken, daß die jüdischen Besitzer der betreffenden Blätter von den inkriminierten Aeußerungen vielleicht garkeine Kenntniß haben oder dieselbe als eine freie Meinung Andersgläubiger unbeachtet zu lassen pflegen, sollte eigentlich der Redaktion eines Centrums-Organs nicht zweifelhaft sein. An die Mittheilung, daß Graf Clemens zu Droste-Vischering dem Papste zwei Flaschen alten Rheinwein gesandthabe, diein derRekonvalescenz guteDienstegeleistethätten,, hatte z. B. der christliche Redakteur der demokratischen Volks-Ztg. folgende jüdischem Denken und Empfinden gewiß nicht entsprechende Bemerkungen geknüpft: „Aus dieser Mittheilung ersehen wir mit Vergnügen, daß die Droste- 19

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