Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 274 (sequence 2)
- Language
- German
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«74 Im »eutscheu Reich. betäubende Schlag mißglückt und zur Thierquälerei wird. Besonderen Kummer verursachte «S den Antragstellern, daß der volksparteiliche Mg. Hoffmann-Hall, der früher als Fachmann schriftstellerisch Bedenken gegen daS Schächten geäußert hatte, offen erklärte, er würde sich scheuen, einer immerhin strittigen Frage des Thierschutzes halber in religiöse Ueberzeugungen einzugreifen. Da ein Antrag auf Ueberweisung an eine Kommission nicht gestellt war, kam es zu keiner Abstimmung; daß die Antisemiten versicherten, mit dem Ergebniß der ersten Lesung zufrieden zu sein, hätte urkomisch gewirkt, wenn es denselben ernstlich darauf angekommen wäre, mehr zu erzielen, als nur «ine Demonstration oder eine Betäubung unruhig gewordener Anhänger. Am 9. Mai stand die zweite Lesung des Schächtverbot- Äntrages auf der Tagesordnung des deutschen Reichstags. Bei dem grundlegenden § 1 trat der Abg. Liebermann v. Sonnenberg für den Antrag ein, ohne wesentlich Neues zu bringen. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Lieber, Oertel, von Tiedeman, Bindewald, Schräder und Kruse. In seiner einstündigen Rede erklärte der Centrumsführer Lieber: „Die Emanzipation der Juden ist eine geschichtliche und rechtliche Thatsache; damit rechnen wir und lassen an ihren religiösen Gebräuchen nicht rühre n." Das gesummte Judenthum steht auf dem Standpunkte, daß ein solcher Eingriff, auch in der hier vorgeschlagenen Form, in die rituelle Schlachtweise, ein Eingriff sein würde in religiöse Satzungen. Redner citierte zum Schluß seiner Rede eine zu friedlichem Zusammenleben der Konfessionen mahnende Ansprache des Erzbischofs Philippus Crementz an eine Deputation von Rabbinern im Jahre 1893. Tie Behauptung, welche der nächste Redner, Abg. Oertel aufstellte, daß sich die Juden in Sachsen schließlich mit dem Schächtverbot abgefunden hätten, zeigte von ungenügender Kenntniß seiner heimischen Verhältnisse, da'diese Juden die Ochsen für ihren Fleischbedarf außerhalb Sachsens schächten lasten, für den Thierschutz also durch das Verbot nicht das Geringste gewonnen worden ist. Auf die Bemerkung Liebermanns, dem Abg. v. Tiedeman liege weniger daran als Thierfreund wie bei den Posener Juden etwas zu gelten, antwortete der Angegriffene unter lebhaftem Beifall: „Es genügt mir, daß ich thue, was ich nach bestem Gewissen für richtig halte. Bedenklich wäre es mir nur, wenn ich Anerkennung finde von einer Seite, nämlich vonSeiten desAbg. v.'Liebermann!" Bei dieser Stimmung im Hause hielt es der letztere für gerathen, die Aussetzung der Abstim-