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Im deutschen Reich · 1899-05-01 · Heft 5 (Mai 1899) · p. 273

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 5 (Mai 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-05-01
Page
273 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Umschau. 278 daß fie aber in der Kommission ein bescheidenes Stillleben führten, und einfach mit den Konservativen stimmten, bemerkte hierzu die „Vossische Ztg.": „Das alles ist richtig, aber leider giebt es noch Volkskreise, die dem „riesig großen Munde" mit Andacht lauschen, zumal wenn diesem Munde d ieBülowschinken und andere a n g e r ä u ch e r t e W a a r.e der antisemitischen Vorrathskammer entfallen." In der Neichstagsverhandlung am 25. April suchte der Abg. Dr. Vielhaben an der Hand eines großen Materials nachzuweisen, daß das Schächten die grausamste aller Schächtmethoden sei, wobei er die mit dieser verbundenen Qualen in den grellsten Farben schilverte. Ferner behauptete er schlankweg, daß das Sch ächtgebot keine religiöse Satzung des Judenthums, die Anregung eines Schächtverbots kein antisemitisches Schlachtmittel sei. Er versicherte schließlich, nur sachlich gesprochen zu haben, trotzdem aber auf schlimme Angriffe seitens der jüdischen Presse gefaßt zu sein. Wenn er thatsächlich vermied, seinen Ausführungen eine deutliche antisemitische Spitze zu geben, so gebrauchten seine Parteigenossen Dr. Böckel und Bindewald diese Vorsicht nicht, da sie das Schächten ohne Weiteres als ein zu bekämpfendes Vorrecht der Juden hinzustellen versuchten. Außer ihnen trat aber im Reichstage der offenbar nur einen Theil der konservativen Fraktion vertretende agrarische Abg. D r. O e r t e l für daS Schächtverbot ein, das in ihm freundliche Erinnerungen an seine sächsische Heimath erweckt hatte. Alle anderen Redner erklärten sich grundsätzlich gegen den Antrag. Die Rede des Abg. Lieber bewies, daß das Centrum für das Eingreifen in die religiösen Angelegenheiten des Judenthums nicht zu haben ist und sich dabei durch keinen Angriff beirren läßt. Von einem andern Standpunkt aus wandten sich die Vertreter der Sozialdemokratie und der freisinnigen Volkspartei gegen das Schächtverbot. Sie erklärten, bereit zu sein, auch in rituelle Vorschriften und damit sogar in religiöse Ueberzeugungen einzugreifen, wenn der Nachweis erbracht wäre, daß diese zu grausamer Behandlung lebender Geschöpfe führen. Dieser Nachweis aber sei nicht erbracht, denn eine unter allen Umständen und bei jeder Ausübung schmerzlose Tödtung der Thiere gebe es überhaupt nicht, und nach Ansicht der meisten Sachverständigen sei das Schächten eine sicherere und schmerzlosere Art des Tödtens als die Schlachtmethode durch das vorherige Betäuben. Die Antragsteller erlebten den Schmerz, daß Sachverständige, wie der nationalliberale Dr. Kruse, sich in diesem Sinne aussprachen und vor allen Dingen auch der Frhr. v. Tiedeman, der als Polrzeidirektor in Schleswig-Holstein bei den Meisterprüfungen der Schlächter sich überzeugt hat, wie häufig der

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