Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- Die Antisemiten unter sich
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 259 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Antisemiten unter sich. 259 gctheilt, daß dies nicht der Fall sei und daß die Partei als solche, speziell die Berliner Vereine alle Ursache hätten, sich ganz entschieden gegen die Zugehörigkeit Sedlatzek's zu verwahren, da derselbe durch sein Auftreten der antisemitischen Sache schade." — Die widersinnige Behauptung, daß die Kaiserin geäußert habe, sie wünsche, nicht bei Festlichkeiten mit Frau Kirschner zusammenzutreffen, weil letztere Jüdin sei, wurde sofort von unterrichteter Seite als 'völlig unbegründet bezeichnet. Uebrigens hat der Herausgeber des „General-Anzeigers" lange genug in Breslau gelebt, um zu wiffen, daß die Gemahlin des Berliner Bürgermeisters, die Tochter des christlichen OberpostkommiffariuS Kalbeck in Breslau, keine Jüdin ist. Nach den gegen ihn gerichteten „Pröbchen antisemitischer Offenherzigkeiten" hielt sich Herr Sedlatzek für verpflichtet, seinerseits gegen die Blüthe 'antisemitischer Intelligenz einige „Liebenswürdigkeiten" zu verschwenden. Am 30. April schrieb der „General- Anzeiger": „Eine Stinkbombe zum Platzen brachte unsere vorige SonntägSnummer, und zwar entlud sich dieselbe im Jnseraten- und lokalen Theil der uns seit einiger Zeit äußerst „freundlich" gesinnten Staatsbürger-,Ztg. Wenn wir in derselben Tonart die einzelnen Artikel und Erklärungen der Reihe nach beantworten wollten, könnten sich die Juden herzlich freuen und der Centralverein ruhig auf längere Zeit auf Urlaub gehen. Vorläufig will der „D. G.-A." aber nicht, damit eben die Bewegung, der er und sein Eigenthümer viel, viel mal mehr nützt als der selten nüchterne Phrasendrescher Wilhelm Kretzer mit seinen stets selbst verfertigten und ihn selbst verherrlichenden Reklameberichten vom D. A. B. Wenn die Staatsbürger-Zeitung in ihrer Nr. 194 es für angebracht hielt, ihrer Verwunderung Ausdruck zu geben über die aus der gemeinsamen Anklageschrift in Sachen Pückler hervorgehende Vorbestrafung des früheren verantwortlichen Redakteurs Sch. des „Deutschen General- Anzeigers", bezw. darüber, daß der Eigenthümer des „D. G.-A." einen derart vorbestraften Herrn als „Redakteur" zugelassen hatte, so mag dem eine gewiffe Berechtigung zugestanden werden, wenn auch ein telephonischer Anruf zur Aufklärung genügt hätte. Die gehässigen, verleumderischen gegen Herrn Sedlatzek persönlich gerichteten Schlußbemerkungen aber hätte wohl kaum eine halbwegs