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Im deutschen Reich · 1899-05-01 · Heft 5 (Mai 1899) · p. 249

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 5 (Mai 1899)
Article
Antisemitische Zeitungsmoral
Date
1899-05-01
Page
249 (sequence 3)
Language
German
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Antisemitische Zeitungsmoral. 249 der Dienstherr als Katholik geboren sei. Das Begehren, eine solche „Berichtigung" aufzunehmen, mutzten wir natürlich, da der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischenGlaubens" durchaus keine Legitimation besitzt, ein derartiges Verlangen zu stellen, und auch keine Spur eines Beweises für seine Behauptung beibrachte, ablehnen. Aber der Centralverein konnte sich dabei nicht beruhigen nnd richtete ein neues Schreiben an uns, in welchem er die Erwartung ausspricht, datz wir „der Wahrheit die Ehre geben werden" u. s. w. Leider sind wir nicht in der angenehmen Lage, feststeüen zu können, wo hier die Wahrheit liegt, und können daher auch nicht „um der Gerechtigkeit willen erklären, datz unser Berichterstatter sich geirrt hat". Die Erfahrungen, welche das deutsche Volk auf dem Gebiete der Sittlichkeit oder vielmehr Unsittlichkeit mit dem I u d e n t h u m gemacht hat und leider noch täglich machen nach — wir erinnern nur an den lediglich von Juden b e ttr i e b en e n, verabscheuungswiirdigen Mädchenhandel zu Prostitutionszweckcn — lassen die Annahme des Berichterstatters, datz es sich in dem fraglichen Falle nur um e,in e n Juden habe handeln können, voll ko in men erklärlich, ja selbstverständlich erscheinen, nnd das Judenthum braucht sich dariiber durchaus nicht zu wundern. Für uns ist jetzt diese Sache abgethan, da es uns vollkommen gleichgültig ist, ob jener Verbrecher ein Jude oder Katholik war. Im übrigen hat man bei derartigen Verbrechen in den letzten Jahren fast immer Juden als Thäter festgestellt.^ Soweit die Thatsachen, die einen interessanten Einblick in die Fabrik antisemitischer Berichte gewähren und zugleich lehren, welches Maß von Anstand und Gewisienhaftigkeit eine antisemitische Redaktion besitzt. Aus dem Dienstherrn wird von einem Berichterstatter (ob derselbe sein Arbeitszimmer in Mainz oder im Redaktionsbüreau zu Berlin hat, sei dahingestellt) ohne Weiteres der „jüdische" Dienstherr gemacht nnd am Schluffe hinzugefügt: der „Jude" wurde verhaftet, d. h. es wird, um die Juden auch bei dieser Gelegenheit zu verleumden, einfach frisch darauf los gedichtet. Darauf hingewiesen, daß der Betreffende katholischer Christ sei, lehnt man eine Berichtigung ab, weil man glaubt, so geschickt erdichtet zu haben, daß man bei der Ablehnung eine Bestrafung auf Grund des Preßgesetzes nicht zu befürchten braucht. Nunmehr bei der Ehre gepackt und daher kaum im Stande, eine Berichtigung zn verweigern, wenn man nicht zugeben will, daß ein Appell an die Ehre hier keine Stätte finde, greift man 17*

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