Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- Antisemitische Zeitungsmoral
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 250 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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250 3m deutschen Reich. zu Ausreden, die so überaus kennzeichnend sind, daß sie niedriger gehängt zu werden verdienen. Zunächst wird von der „völlig unbewiesenen Behauptung", für welche „keine Spur eines Beweises beigebracht" sei, gesprochen; das ist echte Antisemitenart: es wird munter verleumdet und dann verlangt, daß der andere Theil das Gegentheil beweist! Aber nein, das Blatt ist ja „leider nicht in der angenehmen Lage, feftstellen zu können, wo hier die Wahrheit liegt", denn vom 12. April, dem Tage der Veröffentlichung der Verleumdung, bis zum 6. Mai, dem Tage der letzten Veröffentlichung, ließ sich unmöglich eine Anfrage an den „Mainzer Berichterstatter" richten, obgleich demselben eine Verleumdung vorgeworfen worden war! Aber auch das Unterbleiben einer solchen Anfrage findet seine Erklärung, denn „die Erfahrungen, welche das deutsche Volk auf dem Gebiete der Unsittlichkeit mit dem Judenthum gemacht hat, lassen die Annahme, daß es sich in dem fraglichen Falle nur um einen Juden habe handeln können, vollkommen erklärlich, ja selbstverständlich erscheinen". Gesetzt, es wären in der Thal in Deutschland mehr Sittlichkeitsvergehen durch Juden, als durch Christen begangen worden oder es hätten auch nur nach dem Verhältnisse der Bevölkerungsziffer die Juden mehr Antheil an Sittlichkeitsvergchen, als Christen; würde deshalb ohne weiteres die Annahme, daß irgend eine bestimmte Strafthat auf diesem Gebiete nur von Juden habe begangen werden können, vollkommen erklärlich, ja selbstverständlich erscheinen? Mit Leuten, deren Verstand Erklärungen von so verblüffender Logik produziert, würde man Mitleid empfinden können, wenn ihre Geistes- (?) Produkte einer guten Sache dienen sollten! Aber weiter! Da nach den Feststellungen der amtlich e n S t a t i st i k die Betheiligung der Juden an Sittlichkeitsvergehen tatsächlich nicht die Höhe erreicht, welche sie nach dem Prozentsätze der jüdischen Bevölkerung hätte haben dürfen, fühlt man das Bedürfniß, jene thörichte Behauptung doch einigermaßen zu begründen und deshalb der Zwischensatz: „wir erinnern nur an den lediglich von Juden betriebenen, verabscheuungswürdigen Mädchenhandel zu Prostitutionszwecken!" Wer nicht der elementarsten Kenntniffe auf diesem Gebiete ermangelt, weiß, daß in D e u t s ch - l a n d jener Mädchenhandel überhaupt nicht existiert, daß also auch „Erfahrungen, welche das deutsche Volk auf