Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 4 (April 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-04-01
- Page
- 235 (sequence 12)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. 235 auf eine andere Leistung des Dresdner Antisemitenblattes '„Deutsche Wacht", in welcher die Rechtsschutz-Kommission des Central-Vereins eine offenbare Religionsbeschimpfung, die sächsische Staatsanwaltschaft aber nur „harmlose Reisebetrachtungen" erblickte. Die Entscheidung darüber, welche Anschauung die richtige sei, steht noch aus, da der Jnstanzenzug noch nicht erschöpft ist. Bei dem Interesse, welches die sächsische Judikatur gerade jetzt in weiteren Kreisen erweckt, dürste dem zu gewärtigenden Bescheide mit Spannung entgegenzusehen sein. Die Bemeisbegründung in einer vor dem Schleizer Amtsgericht verhandelten Sache veranlaßte eine an den Landgerichtspräsidenten zu Gera gerichtete Beschwerde und, da diese nicht den gewünschten Erfolg erzielte, eine weitere an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu Jena, der die Fassung des fraglichen Theils der Urtheilsgründe in einer Weise mißbilligte, daß eine ähnliche Fassung dort kaum wieder zu gewärtigen ist. Eine Eingabe an den Minister von Groß wegen eines die jüdischen Aerzte von der Bewerbung um eine Assistenzarztstelle in demBlankenhainer staatlichen Hospitalnusschließenden Inserats blieb unbeantwortet; aus eine im Landtage von dem sozialdemokratischen Abg. Baudert über dasselbe Inserat eingebrachte Interpellation ertheilte aber der Minister eine von tiefer Sachkenntnis zeugende Antwort. Sodann sprach der Redner über den von dem Kolporteur Neumann-Fernthal trotz wiederholter Bestrafungen fortgesetzten antisemitischen Straßenunfug, der hoffentlich nicht lange mehr fortdauern werde, da entweder den Behörden die Geduld dieser Verhöhnung gegenüber ausgehen oder den Hintermännern Neurnann's die Lust vergehen würde, für solches Treiben, das nur die Empörung jedes anständigen Christen wachruft, beständig Geldopfer zu bringen. Im weiteren Verlause der geschäftlichen Mittheilungen kamen zur Sprache: die beiden Reichsgerichtsentscheidungen in der Hannoverschen Kollektivbeleidigungs-Sache Oehlmann und Genossen, das korrekte Vorgehen eines Breslauer Vereinsmitgliedes den antisemitischen Scherzen eines Kleinbahn-Schaffners gegenüber, jenes gegenteilige lässige Dulden unzulässiger Vorkommnisse auf der Brockenbahn durch allzu resignierte Halberstädter, das Schicksal eines christlichen früheren Landwirths, den die „Deutsche Tageszeitung" als einen „Berliner Schuhjuden" bezeichnete, der von dem agrarischen Organ aber trotz des Nachweises seiner christlichen Abstammung ebenso wenig eine Berichtigung erlangen konnte, wie der den Namen „Meyer" führende Einwohner von Klein-Zschachwitz in einem ähnlichen Falle eine solche von der „Deutschen Wacht" erzielte, wogegen der § 11 des Neichsprehgesetzes sich bei dem Sedlatzeck'schen General-Anzeiger wirksam erwies, den der