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Im deutschen Reich · 1899-04-01 · Heft 4 (April 1899) · p. 206

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 4 (April 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-04-01
Page
206 (sequence 3)
Language
German
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besondere Vorliebe für das Judenthum hat den Professor Mommsen kaum veranlaßt, seinem Heimgegangenen Freunde Bamberger einen Nachruf zu widmen, den die Judenfeinde wie einen Faustschlag empfinden, sonst würden die Antisemiten niemals Gelegenheit gehabt haben, mit der vielfach mißverstandenen Aeußerung Mornmsen's zu hausieren, daß „das Judenthum ein Element nationaler Dekomposition" sei. Keinem klarsehenden Politiker kann es zweifelhaftsein, daß in demselben Augenblicke, in welchem die Gleichberechtigung der deutschen Juden ernstlich angetastet würde, auch der Sieg der mittelalterlichen Reaktion und der gänzliche Zusammenbruch der allgemeinen deutschen Bürgerfreiheit entschieden wäre. Der Satz: „Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt"' war einer der HaupLartikel der vor fünfzig Jahren proklamierten „Grundrechte des deutschen Volkes", und kein wahrhaft liberaler Mann kann und wird diese jemals verleugnen. Ob Ludwig Bamberger der „deutscheste Mann" war, darüber wird erst eine von den jetzigen Strömungen unberührte Nachwelt entscheiden, daß er aber ein deutscher Mann und kein ..sujet mixte“ gewesen ist, wie ihn Bismarck nannte, als er ihn nicht gewillt fand, auf Kommando einzuschwenken, darüber herrscht schon heute kein Zweifel. Mit Recht wies die „Posener Zeitung", die Mommsen's bedeutsame Aeußerung „ein kühnes, wohlüberlegtes, starkes Wort" nannte, darauf hin, daß Fürst Bismarck keinen seiner Gegner so ernst genommen hat wie Bamberger, und dem zum Entgelt keiner so gerecht geworden ist, wie wiederum Bamberger, sowohl als er mit ihm ging, wie als er nicht ohne inneren Kampf sich gegen ihn wenden mußte. Trotz der erwähnten Aeußerung des Widerspruch schwer ertragenden Staatsmannes galt Bamberger diesem wahrlich nicht nur als der internationale Geschäftsmann, zu dem ihn heute die rückschrittliche Presse stempeln möchte. Er wußte, daß kein einziger ostelbischer Großgrundbesitzer sich an der Gesetzgebung im deutschen Reichstage in so fruchtbringender Weise hätte betheiligen können, wie der jüdische Jurist, der nach seiner Theilnahme an dem Aufstande im Jahre 1849 als Flüchtling in England, Belgien, Holland und Frankreich reiche Erfahrungen gesammelt und fern von der Heimath beständig die größte Anhänglichkeit an Deutschland bekundet hatte. In einem Nachruf für Bamberger berichtete darüber die „Kölnische Zeitung": „Dann kam der Juli 1870 und die hohenzollernsche Kandidatur. Bamberger war gerade in Paris, wo er bis dahin immer noch eine Wohnung gehabt hatte, die er nun endgiltig auf-

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