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Im deutschen Reich · 1899-04-01 · Heft 4 (April 1899) · p. 190

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 4 (April 1899)
Article
Die Blutanklage und die Blutankläger
Date
1899-04-01
Page
190 (sequence 6)
Language
German
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190 3m deutschen Reich. Sobald aber das Mönchsthum in den Juden den Sündenbock gefunden hatte, waren die näheren Beweise und Aussagen gegen die angeblichen Verbrecher bei den herrschenden abergläubischen Volksanschauungen überaus leicht zu beschaffen. Gewiß mag böswillige Gehässigkeit bisweilen Personen zu falschen Zeugenaussagen über solche Blutverbrechen veranlaßt haben; im allgemeinen darf man aber von dem guten Glauben der Ankläger überzeugt sein, deren Objektivität und Urtheilskraft zu einem Theile durch falsche Belehrung — man denke an die Teufelsaustreibungen durch Priester — zu einem anderen Theile durch den Einfluß abergläubischer Ideen getrübt, ja, zerstört war. So war man um thatsächliche Beweise und einwandsfreie Zeugen für die geschehenen Verbrechen nie verlegen. Wir verstehen es, wenn Justin der Märtyrer sagt, daß die durch Martem von christlichen Sklaven, Frauen und Kindern erpreßten Geständnisse über angebliche Blutverbrechen der Urchristen doch nicht den Werth von Beweisen haben könnten. Man hat es ja bis vor nicht allzulanger Zeit mit den Juden ganz ebenso gemacht und dann jene auf der Folter abgezwungenen Geständnisse als vollgültige Wahrheiten ausposaunt. Was alles von Menschen, die durch religiöse Wahnvorstellungen nervös überreizt waren, bezeugt und eidlich erhärtet werden kann, das zeigen so recht die geradezu wahnwitzigen Zeugenaussagen bei Hexenprozeffen. Und doch haben solche Aussagen selbst geistig hochstehende Männer zu Hexenverbrennungsurtheilen veranlaßt. Durch solche „historische" Zeugenaussagen ließe sich sogar die Richtigkeit der unsinnigen A nklage, daß beim Abendmahle Menschenblut geopfert wurde und derartiges mehr ohne Schwierigkeit Nachweisen. Wird doch wiederholt erzählt, wie Heiden, Juden und Mohamedaner mit eigenen Augen gesehen haben, daß ein Kind beim Abendmahle geopfert und genoffen wurde?") Ein Jude, welcher der Abendmahlshandlung des hl. Basilius beiwohnte, brachte sogar seiner Frau ein Stück Fleisch und etwas Blut nach Hause?") Ein Sarazene sah, wie der Priester ein Kind tödtete, es in vier Theile zerschnitt und auf die Patene legte, das ausfließende Blut aber in einen Kelch goß. Er sah, wie der Priester ein Stück von dem Kinde Martin von (5ochem, Grnndl. Menertlärung, 7. Äufl., 3. 32 f, lo7 f, 131 f, 142 f., vgl. Daumer a. ci. O. I, 32. 20) Kosweyd, Vita patr. I 166.

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