Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 167 (sequence 4)
- Language
- German
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vereiiisnachrichlen. 167 Hirsekorn, Dr. med. Jsaac, Portraitmaler Ring, Kaufmann Schweizer und Redakteur Alphonse Levy. Der Beklagte wagt« bei seiner Der» nehmung seine Verwunderung darüber auszudrücken, „daß der erste beste Jude, von dem es noch nicht einmal feststehe, ob er unbestraft sei", ihn zu einer Anklage bringen könne. Der Vorsitzende verwies ihm diese Aeußerungen in höchst energischem Tone und drohte für den weiteren Fall der Zuwiderhandlung mit sofortiger Haftstrafe. Die Zeugen sagten übereinstimmend aus, daß Neumann seine Schriften mit überlauter Stimme auSgeschrien habe. Einem Zeugen hatte der Angeklagte die Broschüren dicht unter die Nase gehalten und dabei noch hinzugefügt: „Gegen'Judenfrechheit!" Darüber zur Rede gestellt, hatte er sich noch geäußert: „Ich hätte auch sagen können „gegen Judenspitzbüberei". Einen andern Zeugen, der zu ihm gesagt, sein Treiben sei ihm ja polizeilich verboten, hatte er fixiert und dann hatte er laut gerufen: „Gegen Judenfrechheiten!" Der Amtsanwalt beantragte wegen ruhestörenden Lärms in zwei Fällen je 3 Mark. Geldstrafe, wögen groben Unfugs in zwei Fällen je 5 Mark Geldstrafe. Der Beklagte vertheidigte sich in der ihm eigenthümlichen Art, indem er behauptete, er rufe nicht lauter als -die Juden, die auf den Höfen nach Hasenfellen schrieen, worüber die Frauen ohnmächtig würden, und wie die Ausrufer der Judenblätter „Vorwärts" und „Simplizissimus", woran die Juden doch keinen Anstoß nähmen. Der Beklagte erklärte, er werde in seiner Weise fortfahren. Der Gerichtshof verurtheilte ihn in allen vier Fällen zu insgesammt 12 Mar! Geldstrafe bezw. zu 4 Tagen Haft, indem der Thatbestand als erwiesen angesehen und dabei betont wurde, daß durch das Gebühren des Angeklagten das Publikum in seiner G e - sammtheitbelästigtwordensei. Ueber die am 16. Februar cr. im großen Saale der „Lessing- Loge" in Breslau abgehaltene Central-Vereins-Vers a m m l u n g wurde uns berichtet: Vor überfülltem Saale eröffnete Herr vr. weä. Reich die Versammlung, indem er bedauerte, daß Herr AmtSgerichtSrath Wöllstein durch den Tod seines um die Breslauer Gemeinde hochverdienten Vaters verhindert worden sei, wie die frühere Central-Vereins-Verfammlung auch die diesmalige zu leiten. Sodann erhielt das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt vr. jur. Martin Loevinson, das Wort zu einem einstündigen Vortrage über das Thema „Der Rechtsschutz, ein wichtiger Zweig der Central - Vereins-Thätigkeit". Anknüpfend an die älteste Geschichte Breslaus, welche im Jahre 1454 eine grausame Judenverfolgung