Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 166 (sequence 3)
- Language
- German
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168 Im dcuische» Reich. weder mit der Gewissensfreiheit noch mit der Gewerbefreiheit vereinbar sind, auf ähnliche Weise gescheitert. Kürzlich berichtete der „Rhein. Kurier", daß in einem Geschäftszimmer des Regierungsgebäudes in Wiesbaden ein gedruckter Zettel hänge, auf dem zu lesen sei: „Juden ist der Aufenthalt in diesem Raume nicht gestattet." Dies veranlaßte den Vorstand des Central- Vereins, am 7. Februar d. I. dem Kgl. Regierungspräsidenten Herrn Dr. Wentzel in Wiesbaden eine Beschwerde, betreffend die Anheftung eines für die jüdischen Bürger verletzenden Zettels im Regierungsgebäude, zu unterbreiten. Darauf erfolgte am 10. Februar d. I. seitens des Herrn Regierungspräsidenten der Bescheid, daß die fragliche Angelegenheit durch seine Verfügung ihre Erledigung gefunden habe. Dem betreffenden Beamten, welcher dem Vernehmen nach nur einem einzelnen häufigen Besucher des Bureaus gegenüber einen — allerdings sehr ungehörigen — Witz machen wollte, dürfte bei dieser „Erledigung" daS Witzemachen für die Zukunft verleidet worden sein. Nachdem am 6. März cr. Herr Polizei-Präsident von W i n d h e i m wiederum uns die schriftliche Zusicherung ertheilte, daß wegen der von uns beklagten Mißstände (den von dem Kolporteur Neumann-Fernthal beharrlich fortgesetzten groben Unfug betreffend) „Seitens der Exekutivbeamten Alles geschehen wird, was gesetzlich zulässig ist", bleibt uns nur übrig, unsere Mitglieder zu mahnen, der Aufforderung des Herrn Präsidenten vom 28. Oktober v. I. strikt Folge zu leisten und in allen Fällen, wo pp. Reumann durch Aufdrängen seiner Hetzschriften Paffanten belästigt, „die behördlichen Organe oder das zuständige Polizei- Revier auf die gemachten Wahrnehmungen selb st unverzüglich aufmerksam zu mache n." Die dann sich ergebenden Folgen werden es dem p. p. Neumann schon verleiden, ein Treiben fortzusetzen, durch welches wahrlich nicht nur di« Juden verhöhnt werden! — Am 6. März d. I. hatte der Kolporteur Neumann sich vor dem Kgl. Schöffengericht wegen ruhestörenden Lärms und groben Unfugs zu verantworten. Er hatte wiederum in mehreren zur Verhandlung stehenden Fällen an Haltestellen der Straßenbahnen die von ihm selbst verfaßten Hetzschriften mit den überlauten Rufen: „Gegen Juden, Anarchisten und Sozialdemokraten" angeboten, einige Male auch noch hinterher: „Gegen Judenfrechheiten!" geschrien und das Publikum belästigt. Als Zeugen waren geladen: Rechtsanwalt