Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 158 (sequence 4)
- Language
- German
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166 Im deutschen Reich.. An dm höheren Privat-Mädchenschulen in Berlin beträgt die Zahl der freien Plätze, wie von unterrichteter Seite mitgetheilt wird, über 5000, wovon über 4000 den jüdischen Kindern zugänglich smd, so daß ein Nothstand wegen Unterbringung der jüdischm Kinder in höheren Privatmädchenschulen nicht besteht. Da für diejenigen Eltern, die ihre Kinder einer höheren städtischen Mädchenschule zuführen wollen, Schwierigkeiten namentlich im Westen Berlins entstehen sollen, so hat die städtische Schuldeputation beschlossen, die Charlottenschule anzuweisen, die Aufnahme von auswärtigen Kindern erst zu bewirken, wenn hiesige Kinder zuvor berücksichtigt worden sind und keinerlei Meldungen von solchen vorliegen. Die „Staatsbürger-Zeitung" gestattet sich hierzu die Bemerkung: „Also die Charlottenschule ist zur Judenschule ausersehen. Die christlich-deutschen Eltern mögen sich das merken." — Das mögen sie: nämlich, daß in dieser Schule kein Raum für „Klassen-, Rassen- und Religionshaß" im Geschmack der „Staatsbürger-Zeitung" vorhanden sein wird! Herr Dr. Heinrich Oppler, der an dem Königlichen Gymnasium in der Kochstraße in Berlin seit Jahren als Hilfslehrer beschäftigt war, ist nunmehr als Oberlehrer an dem Königlichen Gymnasium fest angestellt worden. In dem Gemeindeblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin wurde das Protokoll der Armen-Kommissions-Vorsteher-Bersammlung vom 20. Januar d. I. veröffentlicht. In demselben heißt es: Der Vorsitzende Dr. Münsterberg theilt mit, daß wieder Fälle vorgekommen seien, wonach jüdische Bürger deshalb von Unterstützungen zurückgewiesen seien, weil reichlichere Geldmittel den jüdischen Mitbürgern zu Gebote ständen. Es ist dies unstatthaft, da die jüdische Gemeinde wohl über reichere Stiftungsmittel verfügt, aber Anträge aus Unterstützungen zunächst wie alle andern angenommen und geprüft werden müssen, da es für die öffentliche A r^m enpflege Konfessionsunterschiede nicht g 'si e b t. In der am 2. v. Mts. unter dem Vorsitz des Herrn Eugen Rosen st i e l im Bureau des Deutsch-Israel. Gemeindebundes abgehaltenen Sitzung der Kommission „zur Bekämpfung derWanderbettelei, zurOrganisation der Armenpflege zur Begründung von Arbeitsnachweisen wie Arbeitsstätten" einigten sich die Anwesenden über folgende Punkte, die als Resolution angenommen wurden: 1. Die innerhalb der einzelnen Gemeinden bestehenden