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Im deutschen Reich · 1899-03-01 · Heft 3 (März 1899) · p. 157

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 3 (März 1899)
Article
Berlin
Date
1899-03-01
Page
157 (sequence 3)
Language
German
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Aorresxondenzen. 157 wunderung wird man dieses Schreiben des Kultusministers lesen. Danach ist also nicht der im Kultusministerium herrschende antisemitische Geist an der unverdienten Maßregelung der jüdischen Lehrerinnen schuld, sondern — man höre und staun«! — die Berliner Schuldeputation! Daß Herr Bosse aber trotz dieses Erlasses einige Beklemmungen sühlt, geht daraus hervor, daß er, wie oben erwähnt, das Provinzialschulkollegium angewiesen hat, über die Angelegenheit mit der Schuldeputation in kommissarische Berathung zu treten." Die schärsste Kritik de8 ministeriellen Schreibens lieferte di« antisemitische „Staatsbürger-Zeitung" durch die Erklärung: „D i e Hauptsache ist übrigens, daß die durchaus berechtigte Verfügung aufrecht erhalten wird." Kaum minder verständlich ist die dem Minister von der „Kreuz- Zeitung" gezollte Anerkennung, die mit den Worten schließt: „Mit der Zeit wirtzdahin zu .streben sein, daß auch in Klassen, in denen zehn bis zwanzig jüdische Kinder sitzen, jüdische Ordinariate nicht zulässig sind." — Als am 10. März der Abg. Kreitling von der freisinnigen Volkspartei im preußischen Abgeordnetenhaus« das Verhalten der Schulaufsichtsbehörde tadelte und dabei die Verfügung des Ministers in der Angelegenheit der jüdischen Lehrerinnen in Berlin zur Sprache brachte suchte der Ministerialdirektor Kügler die Schuld an den jetzigen unleidlichen Verhältnissen dem Berliner Magistrat zuzuschieben, der über den Bedarf an jüdischen Lehrkräften für den Religionsunterricht jüdische Lehrerinnen angestellt habe. 36 jüdische Lehrerinnen hätten ein Ordinariat in Klasien gehabt, wo überhaupt keine jüdischen Schülerinnen vorhanden waren. Die Schuldeputation Hütte die Lehrerinnen, denen das Ordinariat abgenommen wurde, aus pädagogischen Gründen nicht an derselben Anstalt weiter beschäftigen sollen, sondern an anderen Anstalten. Nach Vereinbarung zwischen der Schuldeputation und dem Provinzialschulkollegium werde die Angelegenheit hoffentlich schon in den Osterferien in diesem Sinne geordnet werden, so daß die jüdischen Lehrerinnen sich nicht mehr zu beschweren hätten. Der Abg. Hirsch (freis. Vp.) bestritt, daß der Berliner Magistrat mehr jüdische Lehrkräfte angestellt habe, als den Verhältniffen der Bevölkerung entspreche und über den Rahmen des srüheren Ministerialerlasses hinausgehe. Die jüdischen Lehrerinnen Hütten ihre Pflicht und Schuldigkeit vollauf erfüllt. Es sei unwahr, daß die Juden von einem besonderen jüdischen Geist erfüllt seien; sie würden in deutschen Schulen und im deutschen Geiste erzogen. — Die Repräsentanten - Versammlung der Berliner jüdischen Gemeinde hat in Sachen der jüdischen Lehrerinnen eine nochmalige Eingabe an den Kultusminister beschlossen.

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