Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- Der Werth des jüdischen Eides
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 131 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316650-2316654-2323795--05080-2323863- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Der ttlerth des jüdischen Lides. 131 Ablegung von Gelübden eifert nun der Talmud an zahlreichen Stellen. So heißt es in T. T. Nedarim 20a: „Nimmer gewöhne dich an Gelübde, denn dadurch wirst du dazu gelangen. Schwüre zu brechen." Die heißblütigen Orientalen konnten aber von dieser üblen Gewohnheit nicht lasten, darum ersann man ein Mittel, diese Gelübde am Versöhnungstage zu lösen. Schon der Wortlaut dieser Formel zeigt, um was es sich handelt. So kommt darin vor, daß man nicht die guten Thaten/Vorsätze, selbst bereut, sondern nur, daß man sie in die Form von Gelübden gekleidet hat." Auch der verstorbene Professor Franz Delitzsch in Leipzig hatte seiner Zeit gegen die gehässigen Anwürfe des Rohling Stellung genommen und sagt in seinem Buche: „Rohlings Talmudjude" (zweiter Abdruck, Leipzig, Doerffling und Franke 1881, Seite 40 f.)'. „Was aber das Ungeschehenmachen geleisteter Eide betrifft, welche der Jude in dem Kol-Nidre am Vorabend des Versöhnungsfestes erfleht, so wird dieses Ungeschehe'nmachen durch den Zusatz daasarna al nafschatana (d. h. durch welche wir uns auf unsere eigene Person verschworen haben) ausdrücklich auf solche Eide beschränkt, welche man aus freiem Willen vor sich selbst abgelegt hat, also auf eidlich übernommene und hinterdrein als sündlich oder unausführbar anerkannte Selbstverpflichtungen, mit Ausschluß gerichtlicher Eide und mit Wissen des Nächsten eidlich übernommener Verpflichtungen gegen diesen." Vom juridischen Standpunkte ist dieses Kol-Nidre-Gebet von vr. jur. Maximilian Parmod in seinem „Antisemitismus und Strafrechtspflege" (Berlin 1894, Verlag Siegfried Cronbach) von Seite 88 ff. behandelt worden, welches Werk ich in der Anlage beifüge, um nicht die Zitate zu häufen. — Auch erlaube ich mir im Anhang eine Abschrift der betreffenden Stelle aus einer Ansprache beizulegen, welche' ich am Versöhnungsfeste des Jahres 1893 in hiesiger Synagoge an meine Gemeinde gerichtet, in der ich die Bedeutung des Kol-Nidre dargelegt. Es ist nicht anzunehmen, daß die Verbreiter des Flugblattes im guten Glauben gehandelt, da 1. denselben jedenfalls die Widerlegungen längst bekannt sein durften. 2. dieselben besten bewußt sind, daß der Dekalog die Grundlehren des Judenthums in sich enthält, und nach religiöser Anschauung die Offenbarungen