Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- Der Werth des jüdischen Eides
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 132 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316650-2316654-2323795--05081-2323864- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
132 Im deutschen Reich. des Gottesgeistes niemals durch menschliche Einrichtungen aufgehoben werden können.' 3. Ist Johann Andreas Eisenmenger, Professor der Theologie in Heidelberg gegen Ende des 17. Jahrhunderts, dessen Werk „Entdecktes Judenthum" zu einer Fundgrube der gehässigen Anschuldigungen gegen Juden und Judenthum geworden, und der daher auch als eine der bedeutendsten Autoritäten für antisemitische Autoren gilt (vicks Theodor Fritsch, „Antisemiten-KatechismuS", Leipzig, 1892, S. 307), ehrlich genug zu erklären, daß die schon damals erhobene Beschuldigung eines abtrünnigen Juden, „das Kol-Nidre entbinde von Eiden", eine Lüge sei. Siehe a. a. O. tom. II. Seite 498 zitiert nach der Ausgabe vom Jahre 1711, gedruckt in Königsberg. „Was auch die zwo obgedachte Manieren der Entbindung und Lossprechung vom Eyde betrifft, so können sie sagen, das; der daraus genommene Beweiß, daß die Juden einen Christen, und vor einer christlichen Obrigkeit einen falschen Eyd schwören mögen, dieweil sie dadurch wieder davon befreyet und absolviret werden sollen, gantz und gar nicht wehrt sei und geschehe ihnen darinnen unrecht, dann in solchen beyden Stücken von keinem andern Schwur und Eyde gehandelt werde, als welcher eine Gattung eines Gelübdes ist, dardurch sich einer von sich selbsten, und aus eigenem Antriebe verbindet und verschweret, daß er dieses oder jenes thun oder nicht thun will . . . und habe der Eyd, den ein Jud einem Christen, oder der Christlichen Obrigkeit schwöret, hiermit gar nichts zu thun." — Siehe auch die von Parmod a. a. O. Seite 90 zitierte Stelle aus Eisenmenger's Entdecktes Judenthum. Nachschrift. (Zur Verhandlung als Sachverständiger zugezogen, habe ich bei der mündlichen Bekundung noch besonders darauf hingewiesen, daß in der besagten Formel keine Unterscheidung zwischen Juden und Nichtjuden gemacht werde. Wäre daher die Unterstellung wahr, daß diese Gebetformel uns von allen Eiden entbinde, so würde die Ungeheuerlichkeit sich ergeben, daß der Jude auch dem Juden gegenüber an keinen Eid sich gebunden fühlte. Dieser Hinweis wurde bei der Begründung des Urtheils vom Vorsitzenden des Gerichtshofes betont und als beweiskräftiges Moment herangezogen.) Landsberg a. W. vr. B. Elsaß.