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Im deutschen Reich · 1899-03-01 · Heft 3 (März 1899) · p. 130

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 3 (März 1899)
Article
Der Werth des jüdischen Eides
Date
1899-03-01
Page
130 (sequence 10)
Language
German
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130 3m deutschen Reich. doch noch zufriedenstellen und von ihm verlangen, daß er ihm verzeihe, selbst wenn er den andern nur mit Worten erzürnt hat, muß er ihn besänftigen und so lange in ihn dringen, bis er ihm verzeiht." — Ebenso äußert sich der Schulchan-Aruch im Orach Chajim 606,!. Keine einzige sittliche Schuld oder ein Vergehen oder eine Ueberlretung der bürgerlichen und staatlichen Gesetze können nach religiöser Auffassung durch den Versöhnungstag ihre Sühne finden, nur die Ueberlretung resp. Außerachtlaffung einer rituellreligiösen Uebung und Vorschrift, die Jedermanns persönlichste Angelegenheit ist, die er nur vor Gott allein zu verantworten habe. Und zu jenen persönlichsten Angelegenheiten des Herzens gehören auch jene Gelübde, — welche entweder aus übertriebener Frömmigkeit oder in heftiger Erregung unbedacht geäußert worden — für die der Gläubige durch jene Kol - Nidre - Formel Sühne erhoffte, sobald ihm die Ausführung seines Gelübdes nickt möglich geworden. Zur Erhärtung des Ausgeführten und zur weiteren Klarlegung will ich die Worte des Dr. Josef Kopp, Hof- und Gerichtüadvokaten in Wien, hiehersetzen. Dieser hat in seiner Schrift „Zur Judensrage" nach den Akten des ProzeffeS „Rohling contra Bloch" (Leipzig, Verlag von Josef Klinkhardt, 18£6) auf Grund der gerichtlich eingeholten Gutachten der Professoren Dr. Nöldecke in Straßburg und des Dr. August Wünsche in Dresden, die von Professor Rohling in Prag, in seinen Schriften in gehässiger Weise mißbrauchten und entstellten Stellen aus der hebräisch-jüdischen Literatur eingehender beleuchtet, und kommt auch auf das Kol-Nidre — auf Grund der Gutachten obiger Sachverständiger — auf Seite 130 zurück. „Es verhält sich damit folgendermaßen: Offenbar haben die Juden in längstvergangenen Zeiten die üble Gewohnheit gehabt, bei jeder Gelegenheit Gelübde abzulegen, d. h. sich Gott gegenüber zu verpflichten, zu fasten, oder sonst sich die schwersten Entbehrungen aufzuerlegen, Almosen zu geben, zu beten u. s. w. Voreiligkeiten und Uebertreibungen konnten da nicht ausbt.lben. Die Erfüllung solcher Gelübde wäre oft unmöglich oder doch äußerst schwer geworden, ja cs war oft gar nicht inögUch, sich aller dieser Gelübde zu erinnern. Gegen diese Auswüchse der Frömmigkeit gegen' die Gedankenlosigkeit in

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