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Im deutschen Reich · 1899-03-01 · Heft 3 (März 1899) · p. 126

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 3 (März 1899)
Article
Der Werth des jüdischen Eides
Date
1899-03-01
Page
126 (sequence 6)
Language
German
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126 Im deutschen Reich. von der, so sie in eine Schwurform gekleidet wurde, z. B. ich schwöre, daß dieses oder jenes mir versagt sei, und zwar wird deshalb diese gewissenhafte Unterscheidung gemacht, weil bei einer eventuellen Unterlasiung resp. Uebertretung des Gelübdes man eine geringere oder schwerere Verfehlung darin erblicken konnte, je nachdem der Ausdruck und die Formel gelautet, mit der das Gelübde bekräftigt worden. — Es ist bei näherer Prüfung klar, daß erst durch das Weglassen des Wortes, „ a 1 nafschathana" in der liebersetzung die Formel einer schiefen Deutung zugänglich ist, und für den des Arämäischen Kundigen der Unterstellung, als ob Verbindlichkeiten Dritten gegenüber gelöst oder gar die Heiligkeit des Eides vor Gericht seiner Kraft entbunden werden sollte oder konnte — der Boden entzogen ist, da der Urtext im Wesentlichen richtig abgedruckt ist. Doch ist der Nachdruck des Urtextes im Flugblatte nicht so sehr für den Kenner bestimmt, sondern vielmehr daraus berechnet, auf den Unkundigen verblüffend zu wirken und der großen urtheilslosen Menge Sand in die Augen zu streuen. — Für den Unbefangenen muß es ja von vornherein als widersinnig erscheinen, und es hieße ja allem religiösen Empfinden Hohn gesprochen, wenn am heiligsten Feste das für erlaubt oder für nichtig erklärt werden sollte, was mit den Grundlehren der heiligen Schrift und den ausdrücklichen Bestimmungen der 5 Bücher Mose, die das Grundbuch der jüdischen Religion bilden, im offenen Widerspruche stände. Heißt es doch im zweiten Gebote oder nach der bei uns üblichen Einteilung des Dekalogs im dritten Gebote (nach Lnther's Uebersetzung führe ich die betreffenden Bibelstellen an) — „Du sollst den Namen Deines Gottes nicht mißbrauchen, denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht." 2. M. 20, 7 und das 8. resp. 9. Gebot lautet: „Du sollst kein falsch Zeugniß reden wider Deinen Nächsten." — Wiederholt und nachdrücklich!) wird im 3. M. 19, 12 eingeschärst „Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und entheiligen den Namen Deines Gottes, denn ich bin Dein Herr." Dazu auch die oben angeführte Stelle 4. M. 30, 3, wozu ich noch die Verse aus dem Psalm 24 hierher setzen will: „Wer wird stehen an seinem heiligen Orte? Der unschuldige

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